Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die EU-Kommission gegen Sasol wegen der Beteiligung am Kerzenwachs-Kartell eine zu hohe Geldbuße verhängt hatte.
Insbesondere hatte die Kommission Sasol zu Unrecht alleine für das Verhalten der direkt am Kartell beteiligten Gesellschaft Schümann Sasol vor dem 1. Juli 2002 haftbar gemacht. Schümann Sasol war bis zu diesem Zeitpunkt ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen Sasol und einem weiteren Unternehmen. Nach Ansicht des Gerichts hat die Kommission nicht nachgewiesen, dass Sasol vor dem 1. Juli 2002 alleine kontrollierenden Einfluss auf die am Kartell beteiligte Gesellschaft ausgeübt hat. Das Gericht folgte in diesen Punkten der Argumentation von Gleiss Lutz und reduzierte die Geldbuße um mehr als 50 Prozent auf nun 149,9 Millionen Euro. Dies ist eine der höchsten Bußgeldreduzierungen der letzten Jahre.
Die EU-Kommission hatte am 21. Oktober 2008 eine Geldbuße in Höhe von 318,2 Millionen Euro gegen Sasol und ihre Tochterunternehmen verhängt. Sasol hatte als Kronzeuge im Kerzenwachs-Kartell umfassend mit der Kommission kooperiert und dafür eine hälftige Ermäßigung der Geldbuße erhalten. Dennoch war Sasol mit dem höchsten Bußgeld der am Kartell beteiligten Unternehmen belegt worden. Im Dezember 2008 hatte Sasol deshalb Klage gegen die Bußgeldentscheidung der Kommission erhoben. Dieser Klage hat das Gericht am 11. Juli 2014 teilweise stattgegeben.
Sasol wurde vertreten von Dr. Wolfgang Bosch (Partner, Frankfurt), Dr. Ulrich Denzel (Partner, Stuttgart) und Christian v. Köckritz (Brüssel).
Dr. Wolfgang Bosch und Dr. Ulrich Denzel hatten Sasol bereits im Verfahren vor der Europäischen Kommission betreut.
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