Mandat

Gleiss Lutz erreicht Zulassung der Zweibuchstaben-Domain vw.de

Die Volkswagen AG hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az. 11 U 32/04) die Registrierung der Domain vw.de erwirkt. Das Urteil ist aufsehenerregend, hat sich die deutsche Domainverwaltung Denic eG doch in den letzten Jahren stets geweigert, aus zwei Buchstaben bestehende Domains zuzulassen. Sie begründete dies mit einem Verweis auf ihre Vergaberichtlinien und mögliche technische Schwierigkeiten. Die Volkswagen AG sah sich dadurch aber gegenüber Wettbewerbern, wie z.B. BMW diskriminiert, da diese ihre bekannten Marken im Internet als Domainadresse nutzen können.

Das OLG Frankfurt gab Volkswagen nunmehr recht. In einem aufwendigen Prozess mit mehreren mündlichen Verhandlungen und einem Sachverständigengutachten, bei dem Volkswagen durch Gleiss Lutz vertreten wurde, kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass technische Probleme für die Domain „vw.de“ nicht bestehen würden, solange es keine Top-Level-Domain „.vw“ gebe. Für den Wolfsburger Automobilhersteller entstünden dagegen durch die Nichtzulassung gravierende Nachteile gegenüber Mitbewerbern. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Eine Revision des Urteils beim Bundesgerichtshof ließen die Richter nicht zu. Die Denic hat zwar Beschwerde gegen diese Nichtzulassung eingelegt; hierüber wurde aber noch nicht entschieden. In einem anderen Fall, der die Vergabe von Domainnamen mit Nummern betraf, hatte das Gericht noch zu Gunsten der Denic entschieden. Die damals ebenfalls eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH mittlerweile zurückgewiesen. Wird das VW-Urteil rechtskräftig, so könnte diese auch für andere Unternehmen mit bekannten Marken mit 2 Buchstaben relevant werden.

Für die Volkswagen AG waren Dr. Stefan Weidert, Partner im Berliner Büro sowie Prof. Dr. Rainer Bechtold, Partner im Stuttgarter Büro von Gleiss Lutz tätig.

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