Mandat

Gleiss Lutz für STRABAG erfolgreich vor dem Kammergericht: ICSID (AF)-Schiedsspruch gegen Libyen für vollstreckbar erklärt

Ein Gleiss Lutz-Team hat STRABAG erfolgreich vor dem Kammergericht vertreten und die Vollstreckbarkeit eines ICSID (AF)-Schiedsspruchs gegen Libyen in Deutschland erwirkt.

Hintergrund sind Investitionen von STRABAG in Libyen. Dort führte STRABAG umfangreiche Straßenbau- und Infrastrukturprojekte durch, als 2011 der Bürgerkrieg ausbrach. Während des Kriegs wurden Anlagen, Maschinen und Baustelleneinrichtungen entwendet und beschädigt. Die Bemühungen von STRABAG, nach dem Bürgerkrieg ausstehende Zahlungen für erbrachte Arbeiten und Schadenersatz einzufordern, blieben erfolglos. STRABAG leitete daraufhin 2015 gegen Libyen ein vom Schiedszentrum der Weltbank nach den ICSID Additional Facility Rules administriertes Schiedsverfahren auf der Basis des bilateralen Investitionsschutzabkommens zwischen Österreich und Libyen ein. Das Schiedsgericht sprach STRABAG im Juni 2020 EUR 75 Millionen Schadenersatz zu. Libyen beantragte die Aufhebung des Schiedsspruchs vor dem United States District Court for the District of Columbia. Nachdem dieser den Antrag im September 2021 zurückgewiesen hatte, legte Libyen Berufung vor dem U.S. Court of Appeals for the District of Columbia ein, welcher die erstinstanzliche Entscheidung im Mai 2022 bestätigte.

Noch während des Aufhebungsverfahrens leitete Gleiss Lutz für STRABAG in Deutschland ein Vollstreckbarerklärungsverfahren ein. Mit Beschluss vom 4. August 2022 hat das Kammergericht den Schiedsspruch nun ohne mündliche Verhandlung in beantragter Höhe für in Deutschland vollstreckbar erklärt.

Das folgende Gleiss Lutz-Team hat für STRABAG das Verfahren vor dem Kammergericht begleitet: Dr. Stephan Wilske (Partner, Stuttgart), Dr. David Quinke (Partner, Düsseldorf, beide Federführung), Dr. Björn P. Ebert (Stuttgart), Laura de Leeuw (alle Dispute Resolution), Dr. Eva Koch (Counsel, Öffentliches Recht, beide Düsseldorf).

Gleiss Lutz berät deutsche und ausländische Investoren regelmäßig zu Fragen des internationalen Investitionsschutzrechts, sei es bei der Strukturierung von Auslandsinvestitionen oder deren Schutz gegen rechtswidrige Maßnahmen von Gaststaaten, und vertritt in Investitionsschiedsverfahren sowie nachfolgenden Aufhebungs- und Vollstreckungsverfahren.

 

Weiterleiten