Arbeitsrecht

Digitale Transformation – Arbeiten 4.0

Was bedeutet Arbeiten 4.0?

Die durch die Digitalisierung ausgelösten Entwicklungen in der Arbeitswelt werden unter dem Schlagwort „Arbeiten 4.0“ zusammengefasst. Die Arbeitswelt 4.0 zeichnet sich insbesondere durch automatisierte Produktionsprozesse aus, in denen Werkstücke, Maschinen, Beschäftigte und Kunden über das Internet miteinander kommunizieren. Produktionsprozesse können in Echtzeit und über große Entfernungen gesteuert und koordiniert werden. Unternehmensgrenzen verschwimmen und neue Formen der Zusammenarbeit entstehen. Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer streben häufig ein zeit- und ortsflexibles Arbeiten an. Die Digitalisierung bietet die dafür erforderliche Infrastruktur und erleichtert die Vereinbarkeit von privaten Belangen mit beruflichen Anforderungen. Mit fortschreitender technischer Entwicklung scheint sogar der Einsatz von intelligenten Robotern als Vorgesetzte nicht mehr reine Zukunftsvision zu sein.

Was sind die rechtlichen Herausforderungen bei Arbeiten 4.0?

Die rechtlichen Themen zu Arbeiten 4.0 sind vielfältig. Sowohl das geltende individuelle Arbeitsrecht als auch das kollektive Arbeitsrecht werden in der digitalisierten Arbeitswelt auf die Probe gestellt. So sind u.a. neue Beschäftigungsformen wie Crowdworking oder Economy on demand von Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit abzugrenzen. Geltendes europäisches und deutsches Arbeitszeitrecht zwingen zu kreativen Lösungen, um zeitflexibles Arbeiten zu ermöglichen. Moderne Betriebsorganisationen lassen sich nicht mehr ohne Weiteres unter den klassischen Betriebsbegriff subsumieren. Der rechtliche Anknüpfungspunkt für die betriebliche Interessenvertretung wird dadurch in Frage gestellt. Neu auftretende Gefährdungslagen wie bspw. eine zunehmende psychische Beanspruchung oder die Zusammenarbeit mit autonomen Robotern sind im Arbeits- und Gesundheitsschutzrecht zu berücksichtigen. Arbeiten 4.0 tangiert neben dem Arbeitsrecht weitere angrenzende Rechtsgebiete. Die digitale Arbeitswelt produziert laufend und in großem Ausmaß Beschäftigtendaten, sodass digitale Arbeitsprozesse in Zeiten von „Big Data“ stets auch auf ihre Vereinbarkeit mit Arbeitnehmerdatenschutzrecht zu prüfen sind. Das Arbeiten in einem informationstechnisch geprägten und innovativen Umfeld bringt häufig Konflikte zwischen Arbeitgeber und (ehemaligen) Arbeitnehmern über die Zuordnung geistiger Schöpfung mit sich.

Unsere Beratung

Wir begleiten unsere Mandanten umfassend in allen Prozessen einer digitalisierten Arbeitswelt. Das Beratungsspektrum unserer Experten aus der Praxisgruppe Arbeitsrecht deckt dabei sämtliche arbeitsrechtlichen Themen zu Arbeiten 4.0 ab. Insbesondere unterstützen wir bei Verhandlungen mit betrieblichen Interessenvertretern bei der Digitalisierung des Betriebs wie bspw. über die Einführung neuer Arbeitsmethoden und Arbeitsabläufe und damit verbundenen Betriebsänderungen. Wir entwickeln mit unseren Mandanten des Weiteren z.B. „tailor-made“-Konzepte zum Einsatz agiler Teams. Daneben bringen wir unseren Full-Service-Ansatz optimal zur Geltung, indem wir mit interdisziplinären Teams Beratung auch zu allen an das Arbeitsrecht angrenzenden Schnittstellenthemen einer digitalisierten Arbeitswelt „aus einer Hand“ anbieten.

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