Angaben gemäß § 5 DDG, §§ 2, 3 DL-InfoV
Anbieter dieser Website i.S.v. § 5 DDG ist Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater (AG Stuttgart PR 136). Die Umsatzsteueridentifikationsnummer der Partnerschaftsgesellschaft nach § 27 a UStG lautet DE147522069.
Die geschäftsführenden Partner sind Dr. Ralf Morshäuser und Dr. Johann Wagner.
Büro Berlin
Washingtonplatz 3, 10557 Berlin
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Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf
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Taunusanlage 11, 60329 Frankfurt
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Zulassung
Alle Partner von Gleiss Lutz sowie Dr. Jonas Rybarz sind in Deutschland als Rechtsanwalt (Berufsbezeichnung verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) zugelassen und gehören den Rechtsanwaltskammern ihrer jeweiligen Standorte an. Die jeweilige Rechtsanwaltskammer stellt auch die für sie zuständige Aufsichtsbehörde dar.
- Berlin: Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin
- Düsseldorf: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf
- Frankfurt: Rechtsanwaltskammer Frankfurt, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main
- Hamburg: Rechtsanwaltskammer Hamburg, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg
- München: Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München
- Stuttgart: Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart
Sofern Partner von Gleiss Lutz auch gleichzeitig Steuerberater sind, so sind diese in Deutschland als Steuerberater (Berufsbezeichnung verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) zugelassen und gehören den Steuerberaterkammern ihrer jeweiligen Standorte an. Die jeweilige Steuerberaterkammer stellt auch die für sie zuständige Aufsichtsbehörde dar.
- Berlin: Steuerberaterkammer Berlin, Wichmannstraße 6, 10787 Berlin
- Frankfurt: Steuerberaterkammer Hessen, Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt am Main
- München: Steuerberaterkammer München, Nederlinger Straße 9, 80638 München
- Stuttgart: Steuerberaterkammer Stuttgart, Hegelstraße 33, 70174 Stuttgart
Die Notare sind in Berlin zugelassen, gehören der Berliner Notarkammer an und unterstehen der zuständigen Aufsichtsbehörde:
- Notarkammer Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin
- der/die Präsident/in des Landgerichts Berlin II, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin
- der/die Präsident/in des Kammergerichts, Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Str. 21-25, 10825 Berlin
Berufshaftpflichtversicherung
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Königinstraße 28, 80802 München, Räumlicher Geltungsbereich: weltweit
Berufsrechtliche Regelungen
Rechtsanwälte
Die für Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" eingesehen und abgerufen werden. Hierzu zählen insbesondere:
- BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
- FAO - Fachanwaltsordnung
- RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- CCBE - Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
- EuRAG - Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Steuerberater
Die für Steuerberater maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) eingesehen und abgerufen werden. Hierzu zählen insbesondere:
- StBerG - Steuerberatungsgesetz
- DVStB - Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz
- BOStB - Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer
- StBGebV - Steuerberatergebührenverordnung
Notare
Die für Notare maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de) eingesehen und abgerufen werden. Hierzu zählen insbesondere:
- BNotO - Bundesnotarordnung
- BeurkG - Beurkundungsgesetz
- Richtlinien der Notarkammern
- DONot - Dienstordnung für Notarinnen und Notare
- GNotKG - Gerichts- und Notarkostengesetz
- NotAktVV – Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
- Europäischer Kodex des notariellen Standesrechts
Vermeidung von Interessenkonflikten und Mitwirkungsverboten
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Notare sollen unter bestimmten Voraussetzungen nicht an einer Beurkundung mitwirken (§ 3 BeurkG). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt oder ein Mitwirkungsverbot vorliegt.
Information nach § 36 VerbraucherstreitbeilegungsG
Wie alle Rechtsanwälte ist die Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB ist zur Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht bereit.
Disclaimer
Die Informationen auf dieser Website dienen der Darstellung der Partnerschaftsgesellschaft Gleiss Lutz und stellen keine Rechtsberatung dar und können diese auch nicht ersetzen. Gleiss Lutz übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website bereitgestellten Informationen. Gleiches gilt auch für die Inhalte externer Websites, auf die diese Site über Hyperlinks direkt oder indirekt verweist und auf die Gleiss Lutz keinen Einfluss hat.