Arbeitsrecht

Reform der EU-Entsenderichtlinie

Die Unterhändler des Europäischen Parlaments, der einzelnen EU-Länder und der EU-Kommission haben am 1. März 2018 eine Grundsatzeinigung erzielt. Nach Angaben der Unterhändler wurde vereinbart, dass Entsendungen grundsätzlich auf zwölf Monate begrenzt sein sollen – mit der Möglichkeit, die Dauer durch eine begründete Notifizierung auf achtzehn Monate auszudehnen. Die entsandten Arbeitnehmer sollten von Anfang an die gleichen Tariflöhne wie ihre einheimischen Kollegen erhalten – einschließlich zusätzlicher Zahlungen wie Prämien und Zulagen. Darüber hinaus dürften Reise- oder Unterbringungskosten nicht vom Lohn abgezogen werden. Laut Europäischer Kommission war Deutschland im Jahr 2016 mit rund 440.000 Personen das Hauptzielland für entsandte Arbeitnehmer aus anderen Staaten der EU. Aus Deutschland sind mehr als 260.000 Menschen als Arbeitnehmer in andere Mitgliedstaaten entsandt.

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