Telemedizin im Höhenflug – Was bringt 2021?

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Die Ereignisse des Jahres 2020 haben das Angebot und die Nachfrage telemedizinischer Leistungen exponentiell beschleunigt. Doch die grundlegenden Neuerungen für die telemedizinische Versorgung kommen erst im nächsten Jahr: Die obligatorische elektronische Patientenakte, das E-Rezept und eine zunehmende Zahl verordnungsfähiger DiGAs. Nach dem jüngsten Gesetzentwurf des BMG soll die Kategorie der „Digitalen Pflegeanwendungen“ neu eingeführt und Videosprechstunden auch für Heilmittelerbringer und Hebammen ermöglicht werden. Auch eine „digitale Identität“ sowie ein sicherer GKV-Messenger Dienst für die digitale Kommunikation von Patienten und Leistungserbringern sind geplant.

Aber lassen sich Qualität und Kontinuität einer telemedizinischen Behandlung tatsächlich wie bei der Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt gewährleisten? Gehört das Leitbild des niedergelassenen Arztes für die telemedizinische Versorgung auf den Prüfstand, der bislang nur in Teilzeit telemedizinisch tätig sein darf? Und welchen Effekt haben die neuesten Reformvorschläge aus dem BMG?

Hierüber diskutiert Dr. Enno Burk, Counsel aus dem Berliner Gleiss Lutz Büro mit fachlichem Schwerpunkt Digital Healthcare mit Dr. med. Martin Keller, Mit-Gründer des Telemedizin-Startups JUNO – die digitale Kinderklinik, Dr. iur. Christian Möhlen, Head of Legal and Public Affairs bei KRY, Dr. med. Gerhard Schillinger, Facharzt für Neurochirurgie, Geschäftsführer Stab Medizin, AOK-Bundesverband, Joachim Schütz, Geschäftsführer und Justiziar des Deutschen Hausärzteverbandes e.V., Dr. iur. Christoph Weinrich, Leiter Recht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

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Webinar 02:30 PM 17.12.2020
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