Anlagenbau & Großprojekte

Umfassende Kompetenz auf allen Gebieten

Gleiss Lutz berät sämtliche Beteiligten an Anlagenbau- und Großprojekten (Kraftwerke, Windparks, Müllverbrennungsanlagen, industrielle Produktionsstandorte und Fertigungsanlagen) und Bauvorhaben (Hochhäuser, Straßen- und Tiefbau, Gewerbebauten wie Logistikzentren) in allen Phasen der Projektentwicklung und Realisierung. Dabei profitieren unsere Mandanten besonders von unserem Full Service-Ansatz: Experten aus den Bereichen Öffentliches Recht und Regulierung, Gesellschaftsrecht/M&A, Bank- und Finanzrecht, Immobilienrecht und Umweltrecht sowie Konfliktlösung arbeiten Hand in Hand, um Lösungen zu erarbeiten, die den Mandanteninteressen gerecht werden.

kanzleimonitor 2019/2020
„Führende Kanzlei im Bereich Maschinen- und Anlagenbau“

Gesellschafts- und vertragsrechtliche Gestaltung

Bei der Umsetzung von Projekten sind zahlreiche Vertragsbeziehungen zu gestalten, etwa unter Konsortialpartnern oder Mitgesellschaftern, mit Lieferanten von Komponenten, mit Generalplanern, Projektsteuerern, Architekten und Ingenieuren, mit Bauunternehmern (GÜ- und GU- bzw. EPC bzw. EPCM-Verträge), aber auch mit Übertragungsnetzbetreibern und anderen Projektbeteiligten. 

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Wir beherrschen alle einschlägigen Vertragsstandards: die traditionellen deutschen Vertragsgestaltungen genauso wie international anerkannte Vertragsstandards wie FIDIC oder BIMCO-Verträge. Unsere Experten adressieren die typischen Projektrisiken und Schnittstellen und sichern die Mandanteninteressen sachgerecht ab. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit komplexen Großprojekten sind wir bei diesen Anforderungen der kompetente und verlässliche Partner für unsere Mandanten.

Öffentlich-rechtliche Begleitung

Wir beraten zu allen Fragen des Bau- und Planungsrechts sowie des Umweltrechts und begleiten alle Phasen der Projektentwicklung industrieller und gewerblicher Bauvorhaben. Das reicht von der Standortauswahl, der Schaffung von Baurecht durch die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie der Lösung raumordnungsrechtlicher Fragestellungen, der Durchführung von immissionsschutzrechtlichen, bau- und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie der Projektrealisierung.

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Wir vertreten Vorhabenträger und Bauherren in allen relevanten Verwaltungsverfahren und wehren Dritteinwendungen und -rechtsbehelfe vor Behörden und Gerichten ab. Zu unserem Beratungsspektrum gehören auch die Aushandlung und der Abschluss städtebaulicher Verträge mit den beteiligten Gemeinden.

Neben der Ansiedlung und dem Ausbau von Gewerbe- und Industrieansiedlungen, insbesondere in den Bereichen großflächiger Einzelhandel und Logistik, liegt ein besonderer Schwerpunkt unserer öffentlich-rechtlichen Beratung in der Begleitung von Energieprojekten sowohl aus erneuerbaren Energien als auch konventioneller Art. Darüber hinaus beraten wir unseren Mandanten auch bei der Planung und Realisierung großer Infrastrukturprojekte, beispielsweise im Luftverkehr, bei Bahnprojekten, im Straßenbau sowie im Energiebereich, wie etwa beim Strom- und Gasnetzausbau sowie beim Kraftwerksbau.

Projekt- und Assetfinanzierung

Sowohl Kreditnehmer als auch Kreditgeber setzen auf die hohe fachliche Kompetenz unserer Anwälte. Der Bereich umfasst Projektfinanzierungen, die Finanzierung von bestimmten Vermögenswerten (Asset-Finanzierungen) oder Borrowing-Base-Finanzierungen.

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Die Bandbreite der Rechtsgebiete, die Gleiss Lutz abdeckt, bietet uns die Möglichkeit, Projekt- und Assetfinanzierungen mit einer langjährigen Finanzerfahrung und mit vertieftem Wissen in den dafür erforderlichen Spezialgebieten anzubieten.

Insbesondere: Energieanlagen

Über besonders umfangreiche Expertise verfügen wir im Energiesektor. Wir beraten insbesondere Projekte wie den Bau von Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen, Photovoltaik-, Energiespeicher- und Biogasanlagen sowie Projekte im Bereich grüner Wasserstoff von der frühen Projektplanungphase bis zur Inbetriebnahme.

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Wir kennen die regulatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Energiemarktes und treffen vertraglich Vorsorge dafür, dass unsere Mandanten ihre Energieanlagen-Projekte wirtschaftlich erfolgreich realisieren können. Wir sind darauf spezialisiert, mit unseren Mandanten Projektneuland zu betreten und Projekte im Bereich neuer Technologien umzusetzen.

Konfliktvermeidung und -lösung

Streitfälle im industriellen Maschinen- und Anlagenbau und bei Großprojekten stellen einen wichtigen Teil unserer Praxis dar. Das gilt gerade auch im Bereich grenzüberschreitender Projekte, etwa auf Basis von FIDIC- oder vergleichbarer internationaler Standards. Ein Schwerpunkt liegt dabei im strategischen Projektmanagement.

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Daneben sind wir spezialisiert auf eine frühzeitige Analyse von Streitpotentialen in komplexen Anlagenbauprojekten und Bauvorhaben, um so die Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen effektiv vorzubereiten. Dabei behalten wir auch investitionsrechtliche Aspekte stets im Blick. Dispute Resolution Boards, Mediation, Fast-Track Verfahren sind selbstverständlich Teil des Instrumentariums, mit Hilfe dessen wir für unsere Mandanten schnelle und effektive Lösungen erreichen. Wo nötig, führen wir Prozesse, in nationalen wie internationalen Schiedsverfahren ebenso wie vor staatlichen Gerichten.

Weltweite Beratung

Wir beraten unsere Mandanten bei Projekten im In- und Ausland. Wenn dies erforderlich ist, können wir dabei auf ein erprobtes Netzwerk exzellenter Partnerkanzleien zurückgreifen. Unseren Mandanten kommt dabei zu Gute, dass wir als deutsche, nicht fusionierte Kanzlei von Fall zu Fall flexibel mit der für das einzelne Projekt richtigen Partnerkanzlei zusammenarbeiten können.

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Durch die regelmäßige Zusammenarbeit mit den Top-Kanzleien im Ausland sind unsere Arbeitsbeziehungen etabliert und so eingespielt, dass unsere Mandanten Service wie aus einer Hand erwarten können.

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