Die EU modernisiert ihr Energiesystem, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen, die Preise zu senken und die Dekarbonisierung voranzutreiben. Zur Unterstützung dieser Maßnahmen und zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Netze, erneuerbare Energien sowie Speicher- und Ladeinfrastrukturen hat die Europäische Kommission vor Kurzem unter anderem das Europäische Netzpaket und die Initiative für „Energieautobahnen“ veröffentlicht. Die Vorschläge werden nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und Rat geprüft.
Hintergrund und Schwerpunkte
Im Dezember 2025 stellte die Europäische Kommission das Europäische Netzpaket und die sogenannte Initiative für Energieautobahnen vor, wie von Präsidentin von der Leyen bereits angekündigt.
Das Europäische Netzpaket enthält in erster Linie Vorschläge zur Neuregelung bereits bestehender europäischer Vorschriften, die unter dem Namen Verordnung über die Transeuropäischen Energienetze (TEN E) verabschiedet wurden und den Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Energieinfrastruktur bilden. Ziel des Pakets ist es, die Infrastruktur zu stärken, da laut dem Vorschlagstext etwa die Hälfte des bis 2030 anfallenden Bedarfs an grenzüberschreitender Stromübertragungskapazität (66 Gigawatt) derzeit nicht gedeckt ist (32 von 66 Gigawatt) und die Nachfrage nach Strom in den kommenden Jahren voraussichtlich noch weiter ansteigen wird.
Darüber hinaus zielt der Vorschlag darauf ab, die Interkonnektorkapazität für Strom zu erhöhen, da einige EU Mitgliedstaaten das 15-Prozent-Ziel bis 2030 voraussichtlich nicht erreichen werden.
Die Vorschläge und Pläne der Kommission lassen sich in drei Schlüsselbereiche einteilen: (1) Stärkung der EU-weiten grenzüberschreitenden Infrastrukturplanung, (2) Beschleunigung der Infrastrukturentwicklung, insbesondere durch schnellere Genehmigungsverfahren und (3) acht Vorrangprojekte (die Initiative für „Energieautobahnen“).
Infrastrukturplanung
- Die Kommission unterstreicht die Notwendigkeit, ein EU-weites Netzwerk für die Planung einer grenzüberschreitenden Energieinfrastruktur einzurichten. In diesem Zusammenhang plant die Kommission, innerhalb von zwei Jahren nach Verabschiedung des Europäischen Netzpakets ein zentrales EU-Szenario auf Grundlage der Beiträge der Mitgliedstaaten und aller relevanten Interessenträger zu entwickeln.
- Darauf aufbauend sollen der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO) und der Verband Europäischer Wasserstoffnetzbetreiber (ENNOH) den Infrastrukturbedarf ermitteln.
- Die Kommission betont, dass dabei auch drahtlose Lösungen (wie etwa dynamisches Leitungs- und Transformatorkapazitätsrating, moderne Energieflussmanagementsysteme oder digitale Zwilling-Plattformen) oder digitale Lösungen in Betracht gezogen werden sollen.
- Bei Feststellung eines nicht gedeckten Kapazitätsbedarfs soll ein sogenannter „Gap-filling-Mechanismus“ (unter Einbeziehung der relevanten Akteure wie Netzbetreiber und Projektentwickler) zur Anwendung kommen, mit Hilfe dessen geeignete Projekte zur Deckung dieses Bedarfs vorgeschlagen werden sollen.
Infrastrukturentwicklung
- Die vorgeschlagene Überarbeitung der TEN-E würde gegenüber der aktuellen TEN-E-Verordnung neue Infrastrukturkategorien für Strom, Wasserstoff, Elektrolyseure und Kohlendioxid einführen (siehe Anhang II), um eine verbesserte Stabilität, Sicherheit und Leistungsfähigkeit der bestehenden Netze zu gewährleisten.
- Der geplante Vorschlag soll außerdem zur Vereinfachung von Investitionen mit grenzüberschreitender Wirkung beitragen. Er sieht vor, dass nationale Regulierungsbehörden bei der grenzüberschreitenden Kostenaufteilung bestimmte Grundsätze anwenden müssen. Nach der vorgeschlagenen Neufassung muss ein EU-Mitgliedstaat, in dem mindestens 10 % der geschätzten Vorteile eines Projekts anfallen, am grenzüberschreitenden Kostenaufteilungsverfahren (CBCA) teilnehmen. Das CBCA basiert auf Vorabvereinbarungen zur Kostenaufteilung, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch nachträgliche Anpassungen möglich sind. Gemäß dem geplanten Vorschlag können mehrere Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCIs) und Vorhaben von gegenseitigem Interesse (PMIs), die bereits von einer beschleunigten Planung und Genehmigung sowie einer erhöhten Sichtbarkeit für Investoren profitieren, zum Zwecke der Verhandlung der Kostenaufteilung und der Entscheidungen der zuständigen Behörden im Rahmen des CBCA gebündelt werden.
- Im Hinblick auf Energieunabhängigkeit sieht das Netzpaket u.a. die Einbeziehung von Sicherheitsaspekten vor, etwa in Form von „Resiliency-by-Design“-Strategien für neue Infrastruktur, Sicherheitsverbesserungen für bestehende Infrastruktur (Förderung über die Connecting Europe Fazilität (CEF)) und Eigentumstransparenz, um Abhängigkeiten von nicht verlässlichen ausländischen Unternehmen zu vermeiden. Darüber hinaus beinhaltet der Vorschlag eine erhebliche Aufstockung der Connecting Europe Fazilität für Energie (CEF-E), dem EU-Förderprogramm zur Unterstützung von Investitionen für die Errichtung, Sanierung oder Modernisierung grenzüberschreitender Energieinfrastrukturen, von EUR 5,84 Mrd. für den Zeitraum 2021–2027 auf EUR 29,91 Mrd. für den Zeitraum 2028–2034. Zudem sollen beträchtliche Mittel über den Europäischen Wettbewerbsfonds und die Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne bereitgestellt werden. Außerdem hat die Kommission angekündigt, dass die Strategie für Investitionen in saubere Energie „konkrete Maßnahmen vorschlagen wird, um […] Investitionen des Privatsektors, einschließlich institutioneller Investoren, sowie die Unterstützung der [Europäischen Investitionsbank] sicherzustellen“ (Mitteilung zum Europäischen Netzpaket, COM(2025) 1005, Seite 6).
- Die Kommission beabsichtigt eine Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und hat zu diesem Zweck EU-weite Rahmenregelungen angekündigt. Nach Angaben der Kommission gelten diese für Netzinfrastruktur, Projekte im Bereich erneuerbare Energien, Speicherprojekte und Ladestationen. Ziel ist es, die Genehmigungsverfahren auf zwei Jahre und für sehr komplexe Vorhaben auf höchstens drei Jahre zu begrenzen.
- Das Paket enthält den Vorschlag, dass bestimmte Elektrizitätsprojekte von gemeinsamem und gegenseitigem Interesse automatisch als vorranging eingestuft werden und dass sie, wenn sie in einem einer strategischen Umweltprüfung unterliegenden Nationalen Entwicklungsplan enthalten sind, von Prüfungen im Rahmen der Richtlinie über Umweltverträglichkeitsprüfungen und im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgenommen sind (Artikel 7 des Vorschlags).
Initiative für „Energieautobahnen“
Der Kommission zufolge sollen die „Energieautobahnen“ den dringendsten Energieinfrastrukturbedarf decken. Zweck dieser Autobahnen ist es, die Energiesicherheit zu erhöhen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, mehr erneuerbare Energien in das Netz zu integrieren, die Elektrifizierung zu fördern und die Energiepreise zu senken (Mitteilung zum Europäischen Netzpaket, COM(2025) 1005, Seite 7). Die Initiative konzentriert sich auf acht Korridore:
- Zwei Pyrenäen-Übergänge (Ziel: insgesamt 8 Gigawatt Interkonnektorkapazität zwischen Spanien und Frankreich bis 2040)
- Great Sea Interconnector (zur Integration Zyperns in das europäische Stromnetz, mit dem weltweit längsten Unterseestromkabel mit einer Länge von fast 900 km)
- Harmony Link (Interkonnektor zwischen Litauen und Polen, der die vollständige Integration der baltischen Strommärkte ermöglicht)
- TransBalkan-Pipeline (TBP) mit umgekehrter Fließrichtung („zur maximalen Nutzung der vorhandenen Erdgasübertragungskapazität in umgekehrter Richtung, von Süden nach Norden“)
- Bornholm Energy Island (hybrides Offshore-Projekt)
Südost-EU Preisstabilitätskorridor (zur Verbesserung der „Preisstabilität und Energiesicherheit in Südosteuropa, auch durch Speicherung“)
- SouthH2-Korridor (südlicher Wasserstoffkorridor - Tunesien, Italien, Österreich und Deutschland)
- Südwestlicher Wasserstoffkorridor (Portugal, Spanien, Frankreich, Deutschland)
Aktuelle Prioritäten und nächste Schritte
Die vorstehend genannten Änderungsvorschläge und Vorrangbereiche eröffnen neue Investitionsmöglichkeiten für Netzbetreiber Investoren, Entwickler und industrielle Verbraucher gleichermaßen. Potenzielle Optionen für Fördermittel und schnellere Genehmigungsverfahren schaffen ein günstiges Umfeld für Investoren. Daher ist es ratsam, die künftigen Entwicklungen (z.B. die Diskussionen und Entscheidungen des Parlaments und des Rates) aufmerksam zu verfolgen, um zu erfahren, ob und in welchem Umfang die Vorschläge umgesetzt werden.