Nachfolge / Vermögen / Stiftungen

Umfassende Kompetenz auf allen Gebieten

Die Unternehmens-Erbschaftsteuerreform 2016 hat die Steuerbefreiung für die Übertragung von Familienunternehmen und sonstigem Vermögen auf die nächste Generation oder auf Stiftungen und Trusts zwar nicht abgeschafft, aber wesentlich kompliziert. Die steuerliche Optimierung ist eine komplexe und individuelle Beratungsaufgabe. Die frühzeitige Einschaltung von Rechts- und Steuerberatung hilft dabei, optimale Lösungen zu entwickeln und diese rechtssicher zu gestalten.
Als erfahrene Berater von Unternehmern und Familienunternehmen bieten wir als Full Service-Kanzlei integrierte Beratung in allen relevanten Fragestellungen, die sich im Rahmen von Vermögensstrukturierung und bei Nachfolgefragen ergeben. Unsere Anwälte genießen einen herausragenden Ruf sowohl im Steuer-, als auch im Gesellschaftsrecht und bieten daneben, auch durch ihre internationale Vernetzung, eine umfassende Beratung. Unsere Praxis entwickelt innovative und maßgeschneiderte Lösungen, bei denen wir die zahlreichen steuerlichen, gesellschafts- und erbrechtlichen Vorgaben im Inland und gegebenenfalls auch im Ausland optimal berücksichtigen.

JUVE Handbuch 2023/2024

„Die Nachfolge- und Stiftungspraxis der Großkanzlei genießt seit Jahren einen exzellenten Ruf bei Unternehmen und Eigentümerfamilien.“

Erarbeitung und Strukturierung von Nachfolgekonzepten

Gleiss Lutz berät vor allem Unternehmer und ihre Familien bei der Erarbeitung und Strukturierung von Nachfolgekonzepten. Wir beraten zum Übergang von Unternehmen und Vermögen auf die nächste Generation oder auf Stiftungen und zu Fragen des Weg- oder Zuzugs und mehrfacher Wohnsitze.

In einem strukturierten Prozess entwickeln wir eine wirtschaftlich passende und dabei rechtlich und steuerlich effiziente Lösung für die Unternehmens- und Unternehmernachfolge sowie bei der Übertragung von Privatvermögen. Als Full Service-Kanzlei decken wir dabei umfassend alle gesellschafts-, steuer- und erbrechtlichen Aspekte und alle weiteren Themen wie z.B. Arbeits- oder Mitbestimmungsrecht oder Kapitalmarktthemen bei Beteiligung an börsennotierten Unternehmen ab.

Innovative und massgeschneiderte Lösungen

Eine der Stärken unserer Steuerpraxis sind innovative, maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Fragestellungen. Diese Stärke ist zunehmend gefragt, wenn Unternehmerfamilien grenzüberschreitend ihr Vermögen strukturieren möchten.

Denn nicht nur die erbschaft- und schenkungssteuerlichen Regelungen, sondern auch die Vermögens- und Unternehmensstrukturen sowie die Ziele der Mandanten sind heute komplexer als früher. Insbesondere die internationale Mobilität der jüngeren Unternehmergeneration wirft Fragen auf. Unsere Experten beraten nicht nur im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, sondern auch im Umwandlungssteuerrecht und zu den notwendigen Strukturänderungen. So decken wir steuerliche Fallstricke auf und sichern eine steuereffiziente Struktur.

Gestaltung von Stiftungen und Trusts

Stiftungen und Trusts können ein geeignetes Mittel zur privaten und unternehmerischen Nachfolge sein. Wir beraten zu konzeptionellen, steuerlichen sowie rechtlichen Fragen, insbesondere im Hinblick auf die optimale Nutzung aller steuerlichen Vorteile einer Stiftungsgründung. Unsere Beratung umfasst auch Gemeinnützigkeitsfragen.

Grenzüberschreitende Vermögensstrukturierung

Oft stellen sich bei der Vermögensstrukturierung komplexe Fragen, bei denen steuer-, stiftungs- und gesellschaftsrechtliche Aspekte in mehreren Jurisdiktionen eng verzahnt sind. Nur eine integrierte Beratung über Grenzen hinweg führt hier zum besten Ergebnis.

Wir arbeiten intensiv und flexibel mit Juristen und Steuerberatern in allen relevanten Jurisdiktionen auf Grundlage von nachhaltigen Arbeitsbeziehungen zusammen. Insbesondere bei Fragen des Wegzugs und in Bezug auf Stiftungen und Trusts sind unsere guten Kontakte in die Schweiz, nach Österreich sowie in die USA ein entscheidender Vorteil.

Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen

Wir legen großen Wert auf eine Beratung zur Konfliktvermeidung, um damit das Risiko der Mandanten, in Prozesse und Auseinandersetzungen verwickelt zu werden, so gering wie möglich zu halten. Dennoch kann es zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern kommen. Wir beraten und vertreten Familienmitglieder oder ihre Unternehmen in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.

Weiterführende Informationen

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