Kompetenz

Anna Gralla berät Unternehmen zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Sie ist spezialisiert auf die arbeitsrechtliche Compliance-Beratung, insbesondere im Zusammenhang mit der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Ihre weiteren Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung beim Abschluss und der Beendigung von Dienstverträgen mit Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern sowie im Arbeitsvertrags- und Betriebsverfassungsrecht. Anna Gralla übernimmt regelmäßig die Prozessführung bei komplexen arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten.

Vita

Ihr Studium absolvierte Anna Gralla in Freiburg im Breisgau. Sie ist seit 2018 bei Gleiss Lutz tätig. Anna Gralla ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Anna Gralla spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen
LAG Köln: Vergütung von 24-Stunden-Diensten bei der Werkfeuerwehr

Anm. zu LAG Köln, Urteil vom 5.3.2025 – 5 Sa 665/23, in: ArbRAktuell 2025, S. 408

Zur Veröffentlichung
Auslegung einer Bezugnahmeklausel auf Tarifvertrag

BAG, Urt. v. 29.01.2025 - 4 AZR 83/24, in: ZIP 2025, S. 2294-2295

Zur Veröffentlichung

Alle Veröffentlichungen

Vorträge
19.02.2024 19/02 14:44 Uhr Stuttgart Stuttgart
Home Office – Datenschutz, Mitbestimmung des Betriebsrats, Vertragsgestaltung, Direktionsrecht und Haftung Blickpunkt Arbeitsrecht Zum Vortrag
26.01.2024 26/01 14:47 Uhr Frankfurt Frankfurt
Betriebsratsvergütung 2.0 – Ist jetzt alles klar? Jahrestagung Arbeitsrecht 2024 Zum Vortrag

Alle Vorträge

News
Nächster Halt: Modernisierung des BetrVG? Zum Artikel
Neues zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern Zum Artikel
Dreiseitige Überleitungsvereinbarung Zum Podcast
Sind für Gesellschafter-Geschäftsführer Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen wie für Arbeitnehmer? Zum Video
Neue Spielregeln für Abfindungsverhandlungen? Zum Video
Gleiss Lutz begleitet die Aufsichtsräte von Volkswagen, Audi und Porsche bei Vergleichsvereinbarungen über Ansprüche im Zusammenhang mit der Dieselthematik gegen Vorstandsmitglieder und D&O-Versicherer Zum Mandat

Alle News

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Anm. zu LAG Köln, Urteil vom 5.3.2025 – 5 Sa 665/23, in: ArbRAktuell 2025, S. 408

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