Kompetenz

Anna Gralla berät Unternehmen zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Sie ist spezialisiert auf die arbeitsrechtliche Compliance-Beratung, insbesondere im Zusammenhang mit der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Ihre weiteren Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung beim Abschluss und der Beendigung von Dienstverträgen mit Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern sowie im Arbeitsvertrags- und Betriebsverfassungsrecht. Anna Gralla übernimmt regelmäßig die Prozessführung bei komplexen arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten.

Vita

Ihr Studium absolvierte Anna Gralla in Freiburg im Breisgau und Mannheim (Dr. iur.). Sie ist seit 2018 bei Gleiss Lutz tätig. Anna Gralla ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Anna Gralla spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen
BVerwG: Freizeitausgleich für Reisezeiten außerhalb der Regelarbeitszeit

Anm. zu BVerwG, Urteil vom 11.6.2026 – 2 C 5.25, in: ArbRAktuell 2026, S. 361

Zur Veröffentlichung
LAG Schleswig-Holstein: Voraussetzungen des gerichtlichen Abbruchs einer Betriebsratswahl

Anm. zu LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.6.2026 – 5 TaBVGa 1 a/26, in: ArbRAktuell 2026, S. 351

Zur Veröffentlichung

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Vorträge
19.02.2024 19.02. 14:44 Uhr Stuttgart Stuttgart
Home Office – Datenschutz, Mitbestimmung des Betriebsrats, Vertragsgestaltung, Direktionsrecht und Haftung Blickpunkt Arbeitsrecht Zum Vortrag
26.01.2024 26.01. 14:47 Uhr Frankfurt Frankfurt
Betriebsratsvergütung 2.0 – Ist jetzt alles klar? Jahrestagung Arbeitsrecht 2024 Zum Vortrag

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News
Gleiss Lutz berät Volkswagen Aufsichtsrat bei Konzerntransformation Zum Mandat
Betriebsverfassungsrecht – Einstellung von Führungskräften in Matrixorganisationen Zum Artikel
Nächster Halt: Modernisierung des BetrVG? Zum Artikel
Neues zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern Zum Artikel
Dreiseitige Überleitungsvereinbarung Zum Podcast
Sind für Gesellschafter-Geschäftsführer Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen wie für Arbeitnehmer? Zum Video

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