
Kompetenzen
Kompetenzen
Harald Weiß berät zu allen Fragen des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts, insbesondere Kartellrecht, Kartellschadensersatz, Fusionskontrolle und EU-Beihilferecht. Er ist außerdem im allgemeinen Europarecht tätig. Harald Weiß vertritt regelmäßig Mandanten vor der Europäischen Kommission und dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Kurzvita
Sein Studium absolvierte Harald Weiß in München und Paris als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. Seit 2013 ist Harald Weiß bei Gleiss Lutz tätig. Harald Weiß ist als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer München (Deutschland) zugelassen und als Europäischer Rechtsanwalt (avocat communautaire) beim Barreau de Bruxelles (Liste E) eingetragen. Seine rechtsvergleichende Dissertation wurde 2015 von der Max-Planck-Gesellschaft mit der Otto-Hahn-Medaille für herausragende wissenschaftliche Leistungen sowie von der Deutsch-Französischen Hochschule mit dem Dissertationspreis für die beste deutsch-französische Doktorarbeit ausgezeichnet.
Harald Weiß ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht.
Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
Harald Weiß ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht.
Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
Tätigkeitsfelder
Tätigkeitsfelder
Mandate
Mandate
12.01.2023
Mehr 10.10.2022
Mehr 10.03.2022
Mehr 08.07.2021
Mehr 12.12.2018
Mehr Know-How
Know-How
28.11.2022
„EU-Fusionskontrolle II“ – Verordnung über drittstaatliche Subventionen offiziell verabschiedet
MehrVeröffentlichungen
Veröffentlichungen
2022
Beihilfen für Regionalflughäfen - Kommentierung zu Art. 56a AGVO
in: Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, hrsg. von Säcker/Ganske/Knauff, Bd. 5, 4. Aufl., 2022
Mehr2022
Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds „InvestEU“ unterstützten Finanzprodukten - Kommentierung zu Art. 56d - Art. 56f AGVO
in: Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, hrsg. von Säcker/Ganske/Knauff, Bd. 5, 4. Aufl., 2022
MehrVorträge
Vorträge