Digital Future

Artificial Intelligence

Die Möglichkeit, immer größere Datenmengen immer schneller zu verarbeiten, hat den Einsatz von künstlicher Intelligenz/Artificial Intelligence (AI) auf ein neues Level gebracht. Schon heute enthalten viele Software-Produkte Elemente von AI, ohne dass dies den Nutzern bewusst ist. Die Anwendungsfälle – etwa in Bereichen wie „Smart Contracts“, „Deep Learning“ oder „Robotics“ – werden in den kommenden Jahren exponentiell zunehmen. Wie in zahlreichen Disziplinen der Digitalen Transformation ist auch hier die technische Entwicklung dem Gesetzgeber oftmals voraus.

Die Anwälte von Gleiss Lutz unterstützen Unternehmen dabei, AI-Projekte rechtssicher zu strukturieren und unter Berücksichtigung der regulatorischen, haftungs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Ein wichtiger Teil der Beratung von Gleiss Lutz ist dabei die vertragliche Ausgestaltung des Einsatzes von AI. Hier muss gewährleistet sein, dass die Rechte an den im Rahmen der Nutzung von AI erzielten Ergebnissen entsprechend dem Projektzuschnitt den jeweiligen Vertragsparteien zugeordnet werden. Ebenso beraten wir dazu, ob AI als solche immaterialgüterrechtlich geschützt werden kann, ebenso wie zur Schutzfähigkeit der durch AI generierten Ergebnisse.

Zudem unterstützen wir bei der Gestaltung von mit Hilfe von AI automatisierten Vertragsschlüssen („Smart Contracts“) und beraten zu den Haftungsfragen im Zusammenhang mit AI, einschließlich der Frage, wer bei der Verletzung von Immaterialgütern durch AI haftet. Auch die kartellrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von AI, etwa im Zusammenhang mit der Markbeobachtung, Marktanalyse und Preissetzung durch Algorithmen oder dem automatisierten Austausch wettbewerblich sensibler Informationen zwischen „smarten“ Endgeräten („Machine-to-Machine Communication“) ist Teil unseres Beratungsangebots.

Ansprechpartner