Die Kartellrechtsrisiken steigen!Mit Inkrafttreten des neuen GWB im Jahr 2005 und seinen tiefgreifenden Veränderungen ist der deutsche Gesetzgeber den Vorgaben des europäischen Rechts gefolgt. Dieses ersetzt das über 30 Jahre lang bestehende System und führt die Selbstveranlagung im Kartellrecht ein: die Unternehmen müssen ihre Praxis und Verträge auf die kartellrechtliche Zulässigkeit eigenständig beurteilen.Die Verfolgungspraxis des Bundeskartellamtes und der EG-Kommission ist deutlich verschärft worden: Preisabsprachen und andere Hardcore-Kartelle sollen verstärkt aufgedeckt und bestraft werden. Erfolgreiche Kronzeugenprogramme wurden eingeführt und Bußgelder drastisch erhöht. Diese Kartellrechtsfaktoren müssen im Risikomanagement der Unternehmen berücksichtigt werden. Zudem müssen alle Unternehmen ihre Praxis auch auf internationale Auswirkungen prüfen.Kennen Sie die vielfältigen Anwendungsbereiche des Kartellrechts?Dieser Lehrgang richtet sich an alle Verantwortlichen in Unternehmen, alle Unternehmensjuristen und beratenden Anwälte, die in ihrer täglichen Praxis mit vielfältigen kartellrechtlichen Fragestellungen konfrontiert werden. Sie erhalten vertieftes Grundlagenwissen über:
- Die verschiedenen formellen und materiellen Regelungen der Fusionskontrolle: dies umfasst die deutsche und europäische Fusionskontrolle einschließlich der Bekanntmachungen der Kommission sowie die sogenannten multinationalen Anmeldungen.
- Die Einschätzung und Vermeidung von Kartellrechtsverstößen: die materielle Beurteilung von Absprachen, die Folgen bei kartellrechtswidrigem Verhalten durch die Verfolgungspraxis der Behörden und die Auferlegung von Bußgeldern. Auch Kronzeugenprogramme und entsprechende Audit- und Compliance-Programme werden vorgestellt.
- Die Beurteilung von horizontalen und vertikalen Kooperationen und anderen Verträgen zwischen Unternehmen. Ebenso wird der gesamte Komplex der Missbrauchsaufsicht gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen behandelt.
- Die für den Fall von Kartellverstößen drohenden Ansprüche und Verfahren in Kartellzivilverfahren: dazu gehören Schadensersatz-, Unterlassungs- und Beseitigungsklagen. Wichtige Neuerungen sind zu beachten.
- Die branchenspezifischen Kartellrechtsregelungen für die Unternehmen in der Medien- und Telekommunikationsbranche, in der Automobilwirtschaft, im Energiesektor sowie für die Bereiche Banken und Versicherungen.