Wen treffen Sie auf dieser Konferenz?
- Vertreter der EU-Kommission (jeweils mit Anmerkungen zu den einzelnen Referaten aus Sicht der Kommission)
- (Ober)Bürgermeister
- Hauptverwaltungsbeamte
- Landräte
- Kämmerer
Aus Rechts- und Finanzämtern und Rechtsabteilungen:
- Amtsleiter, Rechtsdezernenten, Justiziare der Länder, Landkreise, Kommunen, Verbände sowie Anstalten des öffentlichen Rechts
- Vorstände und Geschäftsführer
- Prokuristen
- Justiziare und Leiter der Rechtsabteilungen aus Wirtschaftsförderungsgesellschaften, kommunalen und Landesentwicklungsgesellschaften, Stadtwerken und anderen Tochtergesellschaften von Kommunen und Ländern sowie privaten Unternehmen, insbesondere Empfängern von Subventionen
- Leiter Finanzen aus Banken und Kreditinstituten
- Rechtsanwälte, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer, die sich mit Beihilferecht beschäftigen
So kommentieren Teilnehmer die Jahrestagung 2004
"Ein kompetenter und kompakter Einstieg in das Beihilfenrecht – auch für Nichtjuristen – durch qualifizierte Referenten." Herbert Grauel, GFAW Ges. f. Arbeits- u. Wirtschaftsförderungen des Freist. Thüringen mbH
"In jedem Fall lohnenswert! Entscheidungsträgern der öffentlichen Hand werden wertvolle Infos vermittelt, die sonst in dieser Breite nur schwer zu erlangen sind." Roland Recebs, Hessisches Ministerium der Finanzen
"Komplexes Fachwissen effektiv vermittelt.Seminarunterlagen von hoher Qualität." Horst Albert, LEG Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH
"Fachlich höchst kompetent und mit aktuellem Praxisbezug." Klaus Hoffmann, GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbH
