Ersatzteilvertrieb der Hersteller (OES) und Systemlieferer (IAM)

Referent Beschreibung

Wie stärken Sie Ihre Position durch eine gute Vertragsgestaltung?

In der Automobilindustrie setzen vorgegebene Standardvertragswerke die Interessen ihres Verwenders häufig sehr einseitig um. Die Hersteller geben den Kostendruck an ihre Zulieferer weiter und verlagern zunehmend auch die Haftungsrisiken. Wie können die Zulieferer ihre Position in der Vertragsgestaltung stärken? Welche Möglichkeiten haben sie, sich dagegen zu wehren?

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten der vertraglichen Beziehungen der Automobilhersteller und Zulieferer bzw. der Zulieferer untereinander: Vom ein- und zweiseitigen Nomination Letter nebst Einkaufsbedingungen bis zu komplexen Vertragswerken aus Zuliefervereinbarung, Qualitätssicherungsvereinbarung, Gewährleistungsvertrag und Logistikbestimmungen. Auch ist das komplexe System der Mängelansprüche/Gewährleistung und Schadensersatzhaftung aus Vertrag, Delikt und Produkthaftung umfassend zu berücksichtigen, insbesondere auch im Hinblick auf Rückrufe. Die unterschiedlichen Konzepte und Verträge stellen Ihnen unsere Autoren in diesem Lehrgang einzeln dar.

Sie erhalten wertvolle Praxistipps für die Gestaltung Ihrer Verträge

Welche unterschiedlichen kommerziellen und rechtlichen Interessen leiten Automobilhersteller und Zulieferer bei der jeweiligen Vertragsgestaltung?

Aus welchen unterschiedlichen Vertragswerken setzt sich „der Zuliefervertrag“ zusammen?

Die VDA-Konditionenempfehlung: „All-Heil-Mittel“ oder „schlapper Kompromiss“?

Wieso ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz für Automobilzulieferer besonders relevant?

Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten bestehen für Meldepflichten zwischen US-TREAD Act und dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz?

In welchen Fällen werden gesetzliche Haftungsansprüche vertraglich oder faktisch regelmäßig überdehnt?

Was sind die Besonderheiten von Forschungs- und Entwicklungsverträgen im Geflecht der Zulieferbeziehungen?

Was ist besonders bei internationalen Lieferbeziehungen zu beachten?

Unterscheiden sich amerikanische Zuliefer-Verträge wirklich wesentlich von deutschen?

Inwieweit ist die Kfz-GVO für Zulieferverträge relevant?

Was ist sonst kartellrechtlich zu berücksichtigen?

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00:00 Uhr 14.10.2005
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