Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht das jüngste, äußerst problematische Urteil des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. September 2009, wonach sog. Flashmob-Aktionen als streikbegleitende Maßnahmen in Tarifverhandlungen nicht generell unzulässig sein sollen. Die Folgewirkungen dieser Entscheidung gehen weit über den Einzelhandel hinaus und können kurzfristig viele Unternehmen in schwierige Situationen bringen. Daher geht es vor allem um die Frage: Wie können sich Unternehmen in Tarifauseinandersetzungen noch schützen?
Nach einer kurzen Einführung zu den sich ergebenden Konsequenzen für die Unternehmen werden wir im Gespräch mit den Teilnehmern Überlegungen zu wirksamen Reaktionsmöglichkeiten in der Praxis anstellen.
Veranstaltung
Gesprächskreis Arbeitsrecht
Beschreibung
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Düsseldorf
00:00 Uhr
22.04.2010
Kompetenz