Da sich in der Großen Koalition die CDU/CSU einerseits und die SPD andererseits in arbeitsrechtlicher Hinsicht gegenseitig blockieren, ist mit wesentlichen gesetzlichen Änderungen kurz- und mittelfristig nicht zu rechnen. Das bedeutet aber nicht, dass im Arbeitsrecht Ruhe eingekehrt ist. Zum einen wird der eine oder andere Arbeitgeber erste Erfahrungen mit dem neuen Antidiskriminierungsrecht ("Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz") gemacht haben. Zum anderen sind ständig neue Entscheidungen, insbesondere auch des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zu berücksichtigen.
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30.01.2007
Kompetenz