Auch ohne wesentliche gesetzliche Änderungen ist im Arbeitsrecht keine Ruhe eingekehrt. Viele neue Entscheidungen und Entwicklungen durch die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs, sind von den Arbeitgebern zu berücksichtigen. Unternehmensleitungen und Mitarbeiter, die Personalverantwortung tragen, sind deshalb gezwungen, sich fortlaufend auf dem neuesten Stand zu halten, um erhebliche Risiken zu vermeiden.
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09.02.2009
Kompetenz