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Städtebauliche Folgekostenverträge dürfen - zwecks Vermeidung einer unzulässigen Zuzugsabgabe - nur die Aufwendungen einer Gemeinde erfassen, die von einem bestimmten Vorhaben bzw. dem diesem zugrunde liegenden Bebauungsplan verursacht werden
OVG Lüneburg, Az. 1 LC 200/05, in: IZ 2008, S. 14


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