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LAG Köln: Gesetzliche Altersgrenze von 35 Jahren für den Erwerb einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ist rechtmäßig

LAG Köln, Urteil vom 18.01.2008 - 11 Sa 1077/07

Autoren
Krieger, Steffen
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LAG Köln: Gesetzliche Altersgrenze von 35 Jahren für den Erwerb einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ist rechtmäßig

LAG Köln, Urteil vom 18.01.2008 - 11 Sa 1077/07, in: Fachdienst Arbeitsrecht: FD-ArbR 2008, 259573

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