Autoren
Details
Weiterleiten
Innenhaftung des Vorstands der Aktiengesellschaft für so genannte nützliche Pflichtverletzungen. Illegales Verhalten von Vorstandsmitgliedern in der Absicht, das Unternehmenswohl zu fördern, und die Haftung aus § 93 Abs. 2 AktG
2008
![](/themes/client/assets/images/icon-weiterleiten.png)
![](/themes/client/assets/images/veroeffentlichung.jpg)
Experten