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EuGH: Nationale Regelungen, die Ungleichbehandlungen wegen des Alters vorsehen, müssen angemessen und erforderlich zur Erreichung legitimer Ziele sein.

EuGH, Urteil vom 18.06.2009 - C-88/08

Autoren
Merten, Frank
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EuGH: Nationale Regelungen, die Ungleichbehandlungen wegen des Alters vorsehen, müssen angemessen und erforderlich zur Erreichung legitimer Ziele sein.

EuGH, Urteil vom 18.06.2009 - C-88/08, in: ArbRAktuell 2009, S. 8

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