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EuGH: Der Tatbestand einer unmittelbaren Benachteiligung ist auch dann erfüllt, wenn eine beschwerte Person nicht identifizierbar ist

EuGH, Urteil vom 10.07.2008 - C-54/07

Autoren
Krieger, Steffen
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EuGH: Der Tatbestand einer unmittelbaren Benachteiligung ist auch dann erfüllt, wenn eine beschwerte Person nicht identifizierbar ist

EuGH, Urteil vom 10.07.2008 - C-54/07, in: Fachdienst Arbeitsrecht: FD-ArbR 2008, 263926

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