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BAG: Nichteinhaltung der dreimonatigen Mindestankündigungsfrist für die zeitlich befristete Verringerung der Arbeitszeit

Anm. zu BAG, Urteil vom 07.09.2021 – 9 AZR 595/20

Autoren
Arnold, Christian
Details
BAG: Nichteinhaltung der dreimonatigen Mindestankündigungsfrist für die zeitlich befristete Verringerung der Arbeitszeit

Anm. zu BAG, Urteil vom 07.09.2021 – 9 AZR 595/20, in: ArbRAktuell 2021, S. 665

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