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BAG: Namensliste kann nach Abschluss des Interessenausgleichs vereinbart werden

BAG, Urteil vom 19.06.2007 - 2 AZR 304/06

Autoren
Schuster, Doris-Maria
Details
BAG: Namensliste kann nach Abschluss des Interessenausgleichs vereinbart werden

BAG, Urteil vom 19.06.2007 - 2 AZR 304/06, in: Fachdienst Arbeitsrecht: FD-ArbR 2007, 233172

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