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BAG: Haustarifvertrag wird im Falle eines Betriebsübergangs durch einen für das Erwerberunternehmen geltenden Verbandstarifvertrag verdrängt, soweit dieser einen identischen Regelungsgegenstand betrifft

BAG, Urteil vom 23.01.2008 - 4 AZR 602/06

Autoren
Merten, Frank
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BAG: Haustarifvertrag wird im Falle eines Betriebsübergangs durch einen für das Erwerberunternehmen geltenden Verbandstarifvertrag verdrängt, soweit dieser einen identischen Regelungsgegenstand betrifft

BAG, Urteil vom 23.01.2008 - 4 AZR 602/06, in: Fachdienst Arbeitsrecht: FD-ArbR 2008, 262312

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