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BAG: Grundsätzlich kein Tarifvorrang gegenüber einer Gesamtbetriebsvereinbarung über die Anerkennung von Wege- und Fahrzeiten von Außendienstmitarbeitern als Arbeitszeit

BAG, Urteil vom 10.10.2006 - 1 AZR 59/05

Autoren
Merten, Frank
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BAG: Grundsätzlich kein Tarifvorrang gegenüber einer Gesamtbetriebsvereinbarung über die Anerkennung von Wege- und Fahrzeiten von Außendienstmitarbeitern als Arbeitszeit

BAG, Urteil vom 10.10.2006 - 1 AZR 59/05, in: Fachdienst Arbeitsrecht: FD-ArbR 2007, 216896

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