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BAG: Ein unbestimmtes Verlangen des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit löst die zweijährige Sperrfrist des § 8 VI TzBfG nicht aus

BAG, Urteil vom 16.10.2007 - 9 AZR 239/07

Autoren
Merten, Frank
Details
BAG: Ein unbestimmtes Verlangen des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit löst die zweijährige Sperrfrist des § 8 VI TzBfG nicht aus

BAG, Urteil vom 16.10.2007 - 9 AZR 239/07, in: Fachdienst Arbeitsrecht: FD-ArbR 2008, 251356

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