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BAG: Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme geht ein Firmentarifvertrag uneingeschränkt auf den aufnehmenden Rechtsträger über

BAG, Urteil vom 04,07.2007 - 4 AZR 497/06

Autoren
Merten, Frank
Details
BAG: Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme geht ein Firmentarifvertrag uneingeschränkt auf den aufnehmenden Rechtsträger über

BAG, Urteil vom 04,07.2007 - 4 AZR 497/06, in: Fachdienst Arbeitsrecht: FD-ArbR 2008, 253516

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