Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, eine feste Größe des deutschen Arbeitsrechts und Rechtsanwalt im Stuttgarter Büro der international tätigen Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz, feiert am 4. März 2015 seinen 70. Geburtstag. Als Mitglied in zahlreichen arbeitsrechtlichen Verbänden und Ausschüssen, als Fachautor sowie in der Lehre hat Jobst-Hubertus Bauer in den letzten Jahrzehnten wichtige Entwicklungen im Arbeitsrecht aktiv mitgestaltet. Gleiss Lutz prägte er unter anderem als Vorsitzender des Sozietätsrats sowie als Gründer der renommierten Arbeitsrechtspraxis der Kanzlei.
Nach wie vor begleitet Jobst-Hubertus Bauer eine Vielzahl hochkarätiger Mandate und Mandanten. Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit fungiert er auch als Geschäftsführer bzw. Justitiar von Arbeitgeberverbänden. Seine Stimme ist im gesamten deutschen Arbeitgeberlager gefragt und geschätzt.
1975, unmittelbar nach seinem Studium in Freiburg, trat Jobst-Hubertus Bauer in die Kanzlei ein, die damals noch weitgehend auf Kartell- und Gesellschaftsrecht ausgerichtet war. 1980 wurde er Partner. Er erkannte bald die arbeitsrechtliche Beratung als interessantes und spannendes Geschäftsfeld und begann mit dem Aufbau einer arbeitsrechtlichen Praxis in der Sozietät. Diese avancierte in den Folgejahren zu einer der angesehensten Praxen in Deutschland. „... dank ihrer etablierten Partner eine der ersten Adressen im Markt“, urteilt auch das renommierte JUVE Handbuch. Heute sind rund 40 Arbeitsrechtler, davon zehn Partner bei Gleiss Lutz tätig.
Nicht nur in der Kanzlei, sondern auch als Honorarprofessor an der Universität Tübingen begleitet Jobst-Hubertus Bauer seit vielen Jahren die Ausbildung des juristischen Nachwuchses. Zudem ist er als renommierter Fachautor und Herausgeber bekannt. Seine Veröffentlichungsliste umfasst über ein Dutzend Bücher, 350 Aufsätze, unzählige Rechtsprechungsanalysen und Buchbesprechungen sowie eine Vielzahl von Kommentaren, Gastbeiträgen und Interviews in Tages- und Wirtschaftszeitungen. Sein Standardwerk „Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge“ ist 2014 in 9. Auflage erschienen, der Kommentar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz 2015 in 4. Auflage sowie „Wettbewerbsverbote“ 2015 in 7. Auflage.
Als Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) repräsentierte Jobst-Hubertus Bauer von 2000 bis 2013 über 3.500 Fachanwälte für Arbeitsrecht. Er ist weiterhin u. a. Mitglied des DAV-Gesetzgebungsausschusses Arbeitsrecht, des Arbeitsrechtsausschusses der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Verbandsausschusses des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes.
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