Mandat

Gleiss Lutz und Herbert Smith vertiefen Kooperation in Japan – Michael Burian geht auf Secondment nach Tokio

Seit Mitte vergangenen Jahres ist Dr. Michael Burian, Anwalt bei Gleiss Lutz, im Tokioter Büro von Herbert Smith tätig. Er verstärkt dort zunächst für zwei Jahre das Corporate/M&A-Team und steht japanischen Mandanten als Ansprechpartner für alle Fragen zum deutschen Recht zur Verfügung. Außerdem betreut er deutsche Mandanten bei ihren Aktivitäten in Japan. Voraussetzung dafür ist seine Zulassung als ausländischer Anwalt in Japan (Gaikokuho Jimu Bengoshi). Gleiss Lutz ist dadurch die einzige deutsche Großkanzlei, die mit einem in Japan zugelassenen deutschen Rechtsanwalt vor Ort vertreten ist. 

Für Gleiss Lutz ist dieses Japan-Secondment ein Ausdruck der engen internationalen Kooperation mit Herbert Smith und der zunehmenden Internationalisierung des Mandantenkreises. Die Erfahrungen der ersten Monate zeigen, dass das Angebot sowohl von japanischen als auch deutschen Mandanten sehr gut angenommen wird.  

Gleiss Lutz pflegt einen regelmäßigen Austausch von Anwälten mit den Partnerkanzleien Herbert Smith und Stibbe sowie mit befreundeten Kanzleien in den USA.  

Zu Dr. Michael Burian
Dr. Michael Burian, LL.M., geboren 1971. Studium in Bonn, Hamburg und Chicago (LL.M. 2003). Promotion 2002. Zulassung als Anwalt im Staat New York 2004, als ausländischer Anwalt in Japan 2006. Seit 2002 ist er als Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht/M&A im Stuttgarter Büro von Gleiss Lutz tätig. 

Zu Herbert Smith Tokio
Das Tokioter Büro von Herbert Smith gehört mit 6 Partnern und über 20 Associates zu den führenden ausländischen Büros in Japan und wurde mehrfach von internationalen Fachpublikationen ausgezeichnet. Mandanten sind namhafte internationale und japanische Unternehmen. Herbert Smith gehört zu den renommiertesten internationalen Kanzleien in Asien.

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