Gleiss Lutz hat die französische Sanofi S.A. als Hauptaktionärin der ehemaligen Hoechst AG erfolgreich in einem jahrelangen Rechtsstreit um die Squeeze-out-Abfindung der früheren Minderheitsaktionäre von Hoechst beraten: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2013 die Anträge der Minderheitsaktionäre auf Erhöhung der von Sanofi im Squeeze-out-Verfahren gewährten Barabfindung zurückgewiesen.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der ermittelte Unternehmenswert – selbst nach dem für die Minderheitsaktionäre günstigen Ertragswertverfahren – allenfalls geringfügig über der bereits gezahlten Abfindung von EUR 63,80 je Aktie liege. Die bereits gezahlte Barabfindung könne daher nicht als unangemessen und damit korrekturbedürftig eingestuft werden. Das Gericht setzte damit seine Rechtsprechung fort, wonach es einen „richtigen“ Unternehmenswert nicht gibt, sondern allenfalls eine Bandbreite angemessener Bewertungen auf der Grundlage unterschiedlicher Methoden.
Das Squeeze-out-Verfahren der Hoechst AG war angesichts eines Unternehmenswerts von weit über EUR 30 Milliarden eines der wirtschaftlich bedeutendsten Verfahren dieser Art.
Die Sanofi S.A. wurde von den Gleiss Lutz-Anwälten Dr. Gerhard Wirth (Partner, Stuttgart) und Dr. Thorsten Gayk (Counsel, Hamburg, beide Gesellschaftsrecht) vertreten.
