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Gleiss Lutz für GEMA vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich: Statistikbeweis reicht nicht aus – Bundesarbeitsgericht hebt Diskriminierungsurteil auf

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Klage einer GEMA-Mitarbeiterin an das Landesarbeitsgericht Berlin zurückverwiesen. Dabei geht es um die Entscheidung des LAG Berlin zugunsten einer Mitarbeiterin der GEMA, die in ihrer Klage geltend machte, unter Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei der Besetzung einer Direktoren-Stelle nicht berücksichtigt worden zu sein.

Das LAG hatte seine Entscheidung auf eine Statistik gestützt, nach der bei der Besetzung von Führungspositionen in der Vergangenheit nur Männer berücksichtigt worden seien. Die GEMA hatte gegen das Urteil Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Dieses hat jetzt klargestellt, dass eine Statistik an sich geeignet sei, als Indiz für eine Diskriminierung angeführt zu werden. Im konkreten Fall sei die vom LAG Berlin zugrunde gelegte Statistik aber unzureichend gewesen.

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin ist mit der Entscheidung des BAG aufgehoben. „Die Aufhebung der Entscheidung des LAG Berlin ist weit über den Einzelfall hinaus von Bedeutung“, so die Prozessbevollmächtigten der GEMA beim BAG Dr. Jobst-Hubertus Bauer und Dr. Burkard Göpfert von Gleiss Lutz. „Damit steht fest, dass nicht das bloße Zahlenverhältnis von Frauen und Männern auf höheren Führungsebenen ein hinreichender Grund ist, eine Diskriminierung zu belegen.“

Für die GEMA war das folgende Gleiss Lutz-Team tätig: Dr. Burkard Göpfert (Federführung, Partner, München), Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer (Partner, Stuttgart), Dr. Frank Merten (Partner, München) und Dr. Katharina Fellenberg  (München, alle Arbeitsrecht).

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