Mandat

Gleiss Lutz erreicht vor dem BGH rechtskräftige Abberufung des besonderen Vertreters der UniCredit Bank AG

Gleiss Lutz hat die UniCredit Bank AG erfolgreich in einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof vertreten. Mit dem Beschluss des obersten deutschen Gerichts ist die Abberufung Dr. Thomas Heidels als besonderer Vertreter der UniCredit Bank AG rechtskräftig. 

Im Jahr 2007 hatten Minderheitsaktionäre der UniCredit Bank AG (damals: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG) die Bestellung Dr.  Heidels als besonderer Vertreter erwirkt. In dieser Eigenschaft erhob er im Februar 2008 im Namen der UniCredit Bank AG unter anderem gegen die italienische Muttergesellschaft UniCredit S.p.A. eine Klage auf Rückgabe der Bank Austria AG, hilfsweise auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 13,9 Mrd. Nach Wirksamwerden des Squeeze-out durch die UniCredit S.p.A. am 15. September 2008 wurde Dr. Heidel von der Hauptversammlung der UniCredit Bank AG wieder abberufen. Dr. Heidel erhob daraufhin Anfechtungsklage gegen den Abberufungsbeschluss, mit der er beim LG München I zunächst obsiegte, weil die Alleinaktionärin UniCredit S.p.A. bei der Beschlussfassung über den Abberufungsbeschluss angeblich einem Stimmverbot unterlegen gewesen sei. Auf die Berufung der UniCredit Bank AG hin hob das OLG München das landgerichtliche Urteil auf und wies die Klage Dr. Heidels mit der Begründung ab, dass der Alleinaktionär einer AG keinem Stimmverbot unterlegen habe. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dr. Heidel legte daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts ein.

Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde nun vom BGH (II ZR 58/10) zurückgewiesen. Mit diesem Beschluss ist die Abberufung Dr. Heidels als besonderer Vertreter rechtskräftig. Ob er überhaupt wirksam bestellt worden war, ist Gegenstand eines anderen derzeit beim BGH noch anhängigen Verfahrens. Mit der nun rechtskräftigen Abberufung Dr. Heidels obliegt es wieder ausschließlich Vorstand und Aufsichtsrat der UniCredit Bank AG zu entscheiden, wie mit der EUR 13,9 Mrd.-Schadensersatzklage zu verfahren ist.

Die Verfahren rund um den besonderen Vertreter sind nicht nur wegen der außerordentlich hohen Schadensersatzforderungen bemerkenswert. Sie betraten auch aktienrechtliches Neuland und werden als Präzedenzfall von der gesellschaftsrechtlichen Praxis sehr genau beobachtet.

Gleiss Lutz hat die UniCredit Bank AG bei allen Verfahren im Zusammenhang mit dem besonderen Vertreter Dr. Heidel sowie bei der Durchführung des Squeeze-out beraten. Tätig waren Dr. Gerhard Wirth und Dr. Michael Arnold (beide Partner, beide Federführung) sowie Martin Grabolle (alle Corporate/M&A, Stuttgart).

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