Mandat

Gleiss Lutz berät Delivery Hero in einem Kartellverfahren der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat mit Entscheidung vom 2. Juni 2025 einen Kartellverstoß von Delivery Hero und Glovo im Bereich der Online-Essenslieferung im Europäischen Wirtschaftsraum festgestellt und Geldbußen in Höhe von insgesamt 329 Millionen Euro verhängt.

In einem Zeitraum, in dem Delivery Hero lediglich eine Minderheitsbeteiligung an Glovo hielt, hat die Europäische Kommission festgestellt, dass Delivery Hero und Glovo wettbewerbswidrig sensible Informationen ausgetauscht, ein Abwerbeverbot für Mitarbeiter vereinbart und geographische Märkte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zwischen sich aufgeteilt haben.

Die Europäische Kommission sanktioniert damit erstmals einen Verstoß auf dem Arbeitsmarkt („No Poach“). Auch die wettbewerbswidrige Nutzung einer Minderheitsbeteiligung an einem konkurrierenden Unternehmen wurde von der Kommission bislang nicht sanktioniert.  

Delivery Hero und Glovo haben einem Vergleichsschluss zugestimmt und so eine Verringerung des Bußgelds erreicht, was teilweise auch darauf zurückzuführen ist, dass die Kommission für bestimmte Zeiten eine geringere Intensität der untersuchten Vergehen anerkannt hat.  

Inhouse hat bei Delivery Hero folgendes Team beraten: Andreas Krause (General Counsel), Dr. Eike Helbig, Carla Wachendorfer.

Gleiss Lutz hat den Aufsichtsrat von Delivery Hero in diesem Verfahren unter Federführung von Prof. Dr. Michael Arnold (Partner, Gesellschaftsrecht, Stuttgart) mit folgendem Team begleitet: Dr. Vera Rothenburg (Partner), Dr. Nikolai Unmuth, Pia Schneider (alle Gesellschaftsrecht, alle Stuttgart), Dr. Petra Linsmeier (Partner), Amelie Peiker (beide München/Brüssel), Dr. Ulrich Soltész (Partner, Brüssel, alle Kartellrecht). 
 

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