Mandat

Gleiss Lutz für das Land NRW erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht bei der Abwehr von zwei Klagen gegen einen energieleitungsrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

​Gleiss Lutz hat das Land NRW bei der Abwehr zweier Klagen gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung einer 380 kV-Höchstspannungsleitung erfolgreich vertreten. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt Bau und Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Punkten Fellerhöfe und St. Tönis. Diese Höchstspannungsleitung ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben mit "vordringlichem Bedarf" aufgeführt. Im nördlichen Teilstück verläuft die Leitung östlich einer Bestandsleitung in der Nähe der Wohnbebauung der Stadt Krefeld.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht einen ersten Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2012 mangels Durchführung der erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt hatte, holte die Bezirksregierung Düsseldorf diese Prüfung in einem ergänzenden Verfahren nach, das sie im Juni 2019 mit einem Planergänzungsbeschluss abschloss. Gegen den Planfeststellungsbeschluss in der Fassung des Planergänzungsbeschlusses hatten sowohl die Stadt Krefeld als auch eine betroffene Anwohnerin Klage erhoben.

Einen zugleich erhobenen Eilantrag der Stadt Krefeld hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 28. März 2020 abgelehnt; auch dort wurde das Land durch Gleiss Lutz vertreten. Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes hat nach mündlicher Verhandlung am 23.09.2021 mit Urteilen vom selben Tage bzw. vom 7. Oktober 2021 nunmehr auch die Klagen vollständig abgewiesen. Der rechtssicheren Fertigstellung und Inbetriebnahme des planfestgestellten Leitungsabschnitts steht damit nichts mehr im Wege.

Das Eilrechtsschutz- und Klageverfahren wurde von folgendem Gleiss Lutz-Team betreut: Dr. Burghard Hildebrandt (Federführung, Partner), Dr. Eva Koch (Counsel, beide öffentliches Recht, ​Düsseldorf).

Gleiss Lutz berät regelmäßig im Zusammenhang mit der Planfeststellung von Energieleitungen (Strom / Gas), sowohl auf Seiten der Planfeststellungsbehörden als auch auf Seiten der Leitungsbetreiber / Vorhabenträger.

 

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