Mandat

Gleiss Lutz für die Amprion GmbH erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht

​(Abwehr einer Klage gegen einen energieleitungsrechtlichen Planfeststellungsbeschluss)

Gleiss Lutz hat die Amprion GmbH bei der Abwehr einer Klage gegen einen
Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung einer 380 kV-Höchstspannungsleitung erfolgreich vertreten. Es handelte sich um den Planfeststellungsbeschluss für die 380 kV-Höchstspannungsleitung Punkt Metternich - Niederstedem in Rheinland-Pfalz, und zwar für den ersten Bauabschnitt (Punkt Metternich - Punkt Pillig). Diese Höchstspannungsleitung ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben mit "vordringlichem Bedarf" aufgeführt. Die Amprion-Höchstspannungsleitung wird in diesem Abschnitt zusammen geführt mit einer 110 kV-Bahnstromleitung der DB Energie GmbH.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Struktur-und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz hatte eine Anwohnerin Klage erhoben, deren Grundstücke für die Errichtung von Leitungsmasten in Anspruch genommen werden. Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes unter Vorsitz von Prof. Dr. Rubel hat nach mündlicher Verhandlung am 09.11.2017 diese Klage vollständig abgewiesen. Der rechtssicheren Verwirklichung des planfestgestellten Bauabschnitts steht damit nichts mehr im Wege.

Gleiss Lutz hat die Amprion GmbH schon im Planfeststellungsverfahren beraten.

Das Planfeststellungs- und Klageverfahren wurde von folgendem Gleiss Lutz-Team betreut: Dr. Burghard Hildebrandt (Federführung, Partner), Dr. Eva Koch und Dr. Simon Frye (alle Öffentliches Recht, alle Düsseldorf).

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