Veröffentlichung

BAG: Bezugspunkt der tariflichen Eingruppierung ist der Arbeitsvorgang

BAG, Urteil vom 9.9.2020 – 4 AZR 195/20

Autoren
Chakrabarti, Josefine
Details
BAG: Bezugspunkt der tariflichen Eingruppierung ist der Arbeitsvorgang

BAG, Urteil vom 9.9.2020 – 4 AZR 195/20, in: ArbRAktuell 2021, S. 106

Weiterleiten
Keep in Touch

Keep in Touch
Gleiss Lutz informiert

Gerne nehmen wir Sie auf unseren Verteiler auf und informieren Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen und Veranstaltungen.

Jetzt anmelden