Frankreichs Präsident Macron hat seine erste große wirtschaftspolitische Reform auf den Weg gebracht. Am 29. September 2017 hat er, von Kritik und Protest begleitet, seine Dekrete zum Umbau des französischen Arbeitsrechts unterzeichnet. Mit der Reform soll die hohe Arbeitslosenquote bekämpft werden, die im ersten Quartal 2017 bei 9,6% lag.
Kleine und mittelständische Unternehmen werden gestärkt und der Einfluss der Gewerkschaften gemindert. Arbeitgeber erhalten mehr Spielraum, Arbeitsbedingungen in Branchen- und Betriebsvereinbarungen zu regeln. So sollen zum Beispiel Vereinbarungen über eine Abweichung von der 35-Stunden-Woche möglich sein. Kleinere Unternehmen sind dabei nicht verpflichtet, die Gewerkschaften mit einzubeziehen. Sie können die Vereinbarungen allein mit ihren Belegschaftsvertretern treffen. Auch der Abschluss befristeter Verträge ist erleichtert.
Besonders umkämpft sind die geplanten Lockerungen des Kündigungsschutzes. Zwar sollen die Abfindungen für wirksame Kündigungen leicht steigen. Für Abfindungen bei unwirksamen Kündigungen sind jedoch Obergrenzen eingeführt worden. Arbeitsgerichte sollen Kündigungen daneben nicht mehr „einfach" wegen Formfehlern zurückweisen dürfen.
Wichtiger Bestandteil der Reform ist außerdem, dass ausländische Konzerne in Frankreich betriebswirtschaftlich erforderliche Kündigungen auch dann aussprechen dürfen, wenn sich nur die französische Gesellschaft in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Bislang war es erforderlich, dass sich auch der international tätige Konzern in finanziellen Schwierigkeiten befand.
