Energie & Infrastruktur

Stellungnahmefrist läuft noch bis zum 14. November 2025: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung veröffentlicht Eckpunkte für ein Gesamtkonzept Kupfer-Glas-Migration

Das Anfang Oktober vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) veröffentlichte Konsultationspapier skizziert ein Gesamtkonzept zur koordinierten Migration vom kupferbasierten Telekommunikationsnetz auf Glasfaserinfrastrukturen (FTTH/FTTB). Ziel ist ein planbarer, wettbewerbs- und verbraucherfreundlicher Übergang, der technische Versorgungssicherheit, faire Wettbewerbsbedingungen und Rechtsklarheit sicherstellt.

Hintergrund

Die Umstellung von Kupfer- auf Glasfaserinfrastrukturen stellt weiterhin eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte der kommenden Jahre dar. Mit dem Eckpunktepapier (vollständig aufrufbar unter Eckpunkte für ein Gesamtkonzept zur Kupfer-Glas-Migration) beabsichtigt das BMDS einen Ordnungsrahmen zu schaffen, der die freiwillige Migration fördert, das Abschaltverfahren standardisiert und diskriminierende Abschaltpraktiken verhindert. Ähnlich wie bei dem Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzausbau (Stellungnahmefrist läuft noch bis zum 31. August 2025: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung legt Eckpunkte zu geplanter weiterer TKG-Novelle vor | Gleiss Lutz) dient die frühzeitige Kommunikation des Konsultationspapiers dem Ziel, „für alle Beteiligten Planungssicherheit zu gewährleisten“ und diese in den weiteren Fortgang des Papiers einzubeziehen. Hierfür können sich sämtliche Interessierte durch Stellungnahmen bis zum 14. November 2025 an der Konsultation beteiligen.

Kernaussagen, Rechtsbezüge und mögliche praktische Implikationen der Eckpunkte

Mit dem Papier strebt das BMDS neben der Planungs- und Investitionssicherheit für die ausbauenden Unternehmen außerdem die Sicherung eines nachhaltig funktionsfähigen Wettbewerbs, die Beschleunigung der Kupfernetzabschaltung und einen insgesamt die Verbraucherinteressen wahrenden transparenten Migrationsprozess für alle Beteiligten an. Hieraus entwickelt das BMDS acht Eckpunkte:

  • Eckpunkt 1: Fokus auf freiwillige Migration. Die Erwartung ist, dass Anbieter attraktive Glasfaserprodukte bereitstellen sowie eine Vorvermarktung und kundenfreundliche, insbesondere zügige und qualitativ hochwertige Migrationsprozesse vornehmen („positive Erfahrung“ der Nutzer). Das BMDS flankiert dies durch eine Informationskampagne.

  • Eckpunkt 2: Zeitliche Leitplanken zur Beschleunigung. Dies soll durch die Einführung klarer, regulatorisch abgesicherter Fristen (Leitplanken) für Abschaltungen geschehen.

  • Eckpunkt 3: Wettbewerbsneutralität. Damit Abschaltungen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen, sieht das Eckpunktepapier u.a. verschiedene Maßnahmen vor, um zu verhindern, dass die Telekom Deutschland GmbH den Abschaltprozess selektiv ausschließlich oder prioritär in den eigenen Glasfaserausbaugebieten initiieren könne, aber in Glasfaserausbaugebieten von Wettbewerbern ihr Kupfernetz weiter betreibe oder sogar ausbaue, um möglichst lange damit im Markt zu bleiben. Der BNetzA soll hierzu eine aktive Rolle zugedacht werden. Zudem soll die (unions-)rechtliche Umsetzbarkeit eines regelgebundenen „Abschalteverfahrens“, das nicht nur durch die Telekom Deutschland GmbH, sondern auch die Glasfaser ausbauenden Drittunternehmer oder die BNetzA initiiert werden könne, geprüft werden.

  • Eckpunkt 4: Transparenzpflichten und Migrationsplan. Zur Schaffung von Planungs- und Investitionssicherheit für Glasfaser ausbauende Unternehmen soll die Telekom Deutschland GmbH von der BNetzA verpflichtet werden, umfassende Migrations-/Abschaltpläne öffentlich zugänglich zu machen.

  • Eckpunkt 5: Versorgungssicherheit der Endkunden. Damit es durch Abschaltungen nicht zu einer Verschlechterung der Kommunikationsmöglichkeiten, insbesondere für Endkunden jenseits der Glasfaser-Versorgungsschwelle kommt, müssen Alternativprodukte angeboten werden.

  • Eckpunkt 6: Transparente Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern und Kommunen. Die Migration zum Glasfasernetz soll aus Sicht der Verbraucher und Kommunen transparenter und nachvollziehbarer werden. Hierzu sollen Informationsmaterialien bereitgestellt, interaktive Webseiten (weiter-)entwickelt sowie Schulungen des Gigabitbüros für kommunale Mitarbeitende und sog. Roadshows vom „Gigabit-Mobil“ des Gigabitbüros angeboten werden.

  • Eckpunkt 7: Regulierungsrahmen und -konzept durch BNetzA. Die BNetzA soll ein umfassendes Regulierungskonzept erarbeiten. Zu den Inhalten sollen der Zuschnitt der Abschaltgebiete, die Versorgungsschwelle für das Glasfaserzielnetz, die Versorgung der Endkunden außerhalb der Versorgungsschwelle mit alternativen Technologien und die alternativen Zugangsprodukte gehören.

  • Eckpunkt 8: Monitoring und effizientes Prozessmanagement. Zur Vermeidung von Planungsunsicherheiten soll die BNetzA ein transparentes Monitoring und effizientes Prozessmanagement etablieren, durch das die jeweils Betroffenen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden und in dem feste Ansprechpartner und Arbeitsgruppen mit abgestimmten Arbeitsprozessen vorgesehen sind.

Das Konsultationspapier führt zudem weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Kupfer-Glas-Migration auf, zu denen u.a. die staatliche Gigabitförderung, die Inhouse-Verkabelung (Netzebene 4) sowie die Erfassung von Homes Connected gezählt werden.

Fazit und Handlungsempfehlungen ‒ Möglichkeit zur Stellungnahme nutzen

Für zahlreiche Akteure – u.a. marktmächtige Unternehmen, alternative Glasfaseranbieter, Kommunen, das Gigabitbüro – ergeben sich aus dem Eckpunktepapier und den darin angesprochenen Vorstellungen des Gesetzgebers neue Entwicklungen und Handlungsbedarfe, zu denen Stellung genommen werden kann. Die Möglichkeit zur Stellungnahme ist bis zum 14. November 2025 eröffnet und kann per E-Mail an DI1@bmds.bund.de erfolgen. Weitere Informationen sind unter Kupfer-Glasfaser-Migration - Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung aufrufbar.

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