Arbeitsrecht

Öffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz

„Für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt“ soll nach dem Koalitionsvertrag eine Tariföffnungsklausel für Experimentierräume aufgenommen werden. Über die Tariföffnungsklausel sollen tarifgebundene Unternehmen mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit bekommen. Insbesondere soll auf Grundlage dieser Tarifverträge die wöchentliche Höchstarbeitszeit durch Betriebsvereinbarungen flexibler geregelt werden können.

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