Auch die IG Metall ist mit einer entsprechenden Teilzeitforderung in die Tarifverhandlungen gezogen: Beschäftigte sollen ihre Arbeitszeit ohne Begründungszwang auf bis zu 28 Stunden in der Woche für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten reduzieren und anschließend wieder auf ihre frühere Arbeitszeit zurückkehren können. Dies kann bedeuten, dass sie jeden Tag etwas kürzer arbeiten, dass sie einen Tag in der Woche frei bekommen, dass sie zusätzliche Freischichten nehmen können oder auch eine längere Auszeit am Stück. Dieser Anspruch schließt ein, dass die Beschäftigten im Anschluss wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. Gefordert wird in diesem Zusammenhang auch ein teilweiser Lohnausgleich durch die Arbeitgeber.
Die Forderung der IG Metall entspricht im Wesentlichen dem Vorhaben der SPD, ein gesetzliches Recht auf befristete Teilzeit zu schaffen. Dieses war zum Ende der letzten Legislaturperiode noch gescheitert. Auch der jetzige Verstoß zu einem befristeten Teilzeitrecht enthält eine für die Praxis untaugliche Regelung. Es mangelt an jeglicher Planungssicherheit für die Arbeitgeber, wenn jeder Arbeitnehmer ohne Vorliegen bestimmter Gründe nach sechs Monaten seine Arbeitszeit in gewünschtem Maße reduzieren darf, und es entsteht für den Arbeitgeber ein unvermeidlicher enormer Organisationsaufwand. Unklar ist bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation auch, ob das Vakuum, das durch die Teilzeit des einzelnen Arbeitnehmers entsteht, überhaupt durch Aushilfskräfte aufgefangen werden kann oder durch bereits beschäftigte Arbeitnehmer im Wege der Arbeitsverdichtung kompensiert werden muss.
