Die Betriebsverfassung feiert in diesem Jahr ihren 100. Geburtstag. Über die vielen Jahre haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen Veränderungen erfahren. Die letzte größere Reform des Betriebsverfassungsgesetzes liegt allerdings knapp 20 Jahre zurück. Die wesentliche Konzeption des Gesetzes geht auf die Fassungen aus den Jahren 1952 und 1972 zurück. Vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Veränderungen der Arbeitswelt durch die Digitalisierung („Work 4.0“) ist kritisch zu hinterfragen, inwieweit das geltende Recht die Arbeitswirklichkeit erfasst.
Für die Betriebsparteien besteht ein Bedürfnis nach effektiver Entscheidungsfindung, um den Interessen der Unternehmen und der Belegschaft gerecht zu werden. Um dem gerecht zu werden besteht für den Einsatz digitaler Arbeitsmittel und moderner Arbeitsmethoden bei der Tätigkeit des Betriebsrat ein offensichtliches Bedürfnis. Dies betrifft sämtliche Bereiche der Betriebsratsarbeit, wie die Kommunikation mit dem Arbeitgeber bei der laufenden Geschäftsführung, den Einsatz von Videotechnik bei Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen bis hin zu einer agilen Arbeitsweise des Betriebsrats.
Den gesamten Beitrag, in dem sich die Autoren mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen digitaler Betriebsratsarbeit und den aus ihrer Sicht erforderlichen Reformen auseinander setzen, finden Sie in Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht – NZA 2020, S. 77-81.