Auf Vorschlag der Europäischen Kommission haben in den letzten zwei Jahren die europäischen Institutionen, Verbände und Wissenschaftler um die Frage gerungen, wann und wie Unternehmen und Unternehmern in Europa bei finanziellen Schwierigkeiten ein präventiver Restrukturierungsrahmen anzubieten und eine zweite Chance zu ermöglichen ist. Der Richtlinienentwurf dazu, Stand 1. Oktober 2018, sieht nun rund 70 Optionen für die Mitgliedstaaten vor („Öffnungsklauseln“), die eine individuelle Umsetzung in nationales Recht ermöglichen.
Es stehen nun Diskussionen über diverse Umsetzungskonzepte bevor. Erstrebenswert scheint ein Umsetzungskonzept, das eine faire Balance zwischen dem Second-Chance-Approach und dem Schutz der Gläubiger- und Anteilseignerinteressen sucht.
Es ist zu erwarten, dass die langwierigen und schwierigen Verhandlungen über diesen wichtigen Harmonisierungsschritt des europäischen Restrukturierungsrechts in Umsetzungsgesetze münden werden, die die Restrukturierung von Unternehmen wie auch die Entschuldung von Unternehmern in Europa nachhaltig prägen wird. Ein Abschluss der Verhandlungen wird im Frühjahr 2019 erwartet.
Wir halten Sie an dieser Stelle über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.