Öffentliches Recht

Aktionsplan der Bundesregierung zur Drohnenregulierung

Der im Mai 2020 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlichte Aktionsplan „Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte“ skizziert die wesentlichen Aspekte künftiger Regulierung für Drohnen, Flugtaxis & Co.

Wirtschaftliche Bedeutung

Schätzungen zufolge hat der weltweite Markt für Dienstleistungen unbemannter Luftfahrzeuge (Unmanned Aircraft System, UAS) ein Volumen von USD 127 Mrd. p. a. Der gewerbliche Drohnenmarkt in Deutschland verzeichnete im ersten Halbjahr 2020 ein Wachstum von über 21 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das Europäische Parlament schätzt, dass die zivile Drohnentechnologie in den nächsten zehn Jahren schätzungsweise 10 Prozent des EU-Luftverkehrsmarktes ausmachen könnte.

Die Bundesregierung möchte Deutschland zum Leitmarkt für die Entwicklung und Anwendung neuer, innovativer UAS-Anwendungen bei gleichzeitig hohen Sicherheitsstandards machen. Kommerzielle UAS-Anwendungen sollen von derzeit 2 Prozent bis 2030 auf 8 Prozent der Gesamtnutzung steigen. Dabei soll ein hohes Schutzniveau personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Umwelt beibehalten werden.

Für die Industrie, für Logistik- und Transportdienstleister sowie für Investoren könnten sich durch den politischen und rechtlichen Rückenwind interessante Optionen ergeben. Erhebliche Potenziale für UAS-Dienstleistungen sieht die Bundesregierung insbesondere in den Bereichen Verkehr, Vermessung, Medienproduktion, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, Bevölkerungsschutz bei Unglücken oder Katastrophenfällen, in der Landwirtschaft, der Energiewirtschaft, der Distributionslogistik sowie auch bei der Versorgung ländlicher oder abgelegener Gebiete.

Aktuelle Rechtslage

In Deutschland ist der Betrieb von UAS im Luftverkehrsgesetz und in der Luftverkehrsordnung geregelt. Ab einem bestimmten Gewicht, bei Nacht oder bei Überflug über bestimmte Gebiete ist der Betrieb erlaubnispflichtig. Für UAS mit einer Startmasse von mehr als 0,25 kg bestehen Kennzeichnungspflichten, ab 2 kg besteht das Erfordernis eines Kenntnisnachweises („Drohnenführerschein“). Zukünftig werden UAS vermehrt auf europäischer Ebene reguliert: Anfang 2021 tritt eine neue EU-Verordnung speziell zu UAS in Kraft; mit weiteren Entwürfen in naher Zukunft ist zu rechnen.

Pläne der Bundesregierung

Der Aktionsplan sieht Maßnahmen zur Digitalisierung und Vereinfachung des Erlaubnisverfahrens vor, um ein innovationsfreundliches Umfeld zu schaffen. Bestehende staatliche Forschungsförderungsprogramme sollen ausgebaut, die Einrichtung von nationalen und grenzüberschreitenden Testfeldern und Reallaboren unterstützt und eine Koordinierungsstelle für UAS-Testfelder eingerichtet werden.

Die Luftraumsicherheit soll durch die systematische quantitative Erfassung von UAS und den Einsatz von UAS-Detektionssystemen auf Flughäfen gewährleistet werden. Zudem soll ein Verkehrsmanagement für die unbemannte Luftfahrt geschaffen werden. Die Bundesregierung plant hierzu den Aufbau einer zentralen digitalen Plattform für die Vernetzung und den Datenaustausch. Die verpflichtende elektronische Sichtbarmachung von UAS soll eine automatische Kollisionsvermeidung gewährleisten. Hierfür komme insbesondere der neue Mobilfunkstandard 5G in Betracht; für professionelle und staatliche UAS werden weitere Frequenzbereiche analysiert.

Der Aktionsplan sieht die Festlegung von Lärmgrenzwerten vor, deren Einhaltung Voraussetzung für die Erteilung von CE-Kennzeichen sein soll. Der Betrieb von UAS über lärmsensiblen Gebieten soll an hohe Anforderungen geknüpft werden. Es sollen UAS-Betriebsverbotszonen ausgewiesen werden können (auch ad-hoc), die von den UAS mittels einer verpflichtenden Geo-Sensibilisierungsfunktion selbständig erkannt werden.

Flugtaxis sind nach Einschätzung der Bundesregierung ernstzunehmende Verkehrsträger der nahen Zukunft. Die EASA hat bereits einen Zulassungsrahmen für Flugtaxis veröffentlicht. Die Einführung des Regelbetriebs von Flugtaxis wird innerhalb der kommenden drei Jahre für möglich gehalten. Einsetzen ließen sich Flugtaxis insbesondere zur besseren Verbindung von Verkehrsknotenpunkten wie Flughäfen und Bahnhöfen, zur Entlastung bodengebundener Verkehre und in der Luftrettung als Notarztzubringer.

Einordnung

Viele Details der künftigen Regulierung sind noch zu klären und es deuten sich – auch im Verhältnis zwischen nationalen und europäischen Regelungen – spannende Auslegungsfragen in verschiedenen Rechtsbereichen an. Festzustellen ist aber bereits, dass die Bundesregierung interessante Impulse im Bereich der unbemannten Luftfahrt setzt und dass die weitere konkrete Entwicklung aufmerksam zu beobachten sein wird.

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