Lebensmittelrecht

Umfassende Kompetenz auf allen Gebieten

Gleiss Lutz steht für umfassende Beratung zum deutschen und EU-Lebensmittelrecht. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Entwicklung von neuen Produkten über die richtige Kennzeichnung bis hin zu ihrer Vermarktung und Bewerbung. Im Falle streitiger Auseinandersetzungen vertreten wir unsere Mandanten bei Abmahnungen, vor den Zivilgerichten und den Verwaltungsgerichten; zudem beantworten wir etwaige Beanstandungen der Überwachungsbehörden. Wir begleiten unsere Mandanten regelmäßig bei Produkthaftungsfällen und Produktrückrufen. Auch bei anderen Verbraucherprodukten, wie Kosmetika, Tabakerzeugnissen, Lebensmittelbedarfs- gegenständen oder Spielzeug, verfügen wir über besondere Expertise. 

Als Full Service-Kanzlei binden wir bei Bedarf Experten an der Schnittstelle zum Marken-, Wettbewerbs- und Patentrecht ein und verfügen bei Spezialfragen, beispielsweise zum Verwaltungsprozessrecht oder zu Vertriebskanälen, über anerkannte Spezialisten. 

JUVE Handbuch 2018/2019
„Häufig empfohlene Kanzlei im Lebensmittelrecht“

Kennzeichnung von Produkten

Ein wichtiger Beratungsschwerpunkt ist die Kennzeichnung von Produkten nach der Lebensmittelinformationsverordnung. Daneben beraten wir auch in Fragen des Irreführungsschutzes, zu den Anforderungen an die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims) sowie zur Zulässigkeit von geografischen Herkunftsbezeichnungen. 

Regulatorische Fragen

In der Beratung treten immer stärker regulatorische Fragen hinzu, sei es bei der Verwendung neuartiger Lebensmittelzutaten (Novel Food), bei der Zusammensetzung und Notifizierung von Nahrungsergänzungsmitteln oder bei der Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln. Mandanten profitieren hier von unserer jahrelangen Erfahrung aus der Tätigkeit für namhafte in- und ausländische Unternehmen.

Im Falle von unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln berät Gleiss Lutz einerseits zu geltenden Grenzwerten und andererseits bei der Entwicklung rechtlich gebotener und wirtschaftlich vernünftiger Gegenmaßnahmen einschließlich Produktrückruf und Produkthaftung. Dabei binden wir bei Bedarf unsere Experten aus dem Bereich Produkthaftung mit ein.

In streitigen Auseinandersetzungen vertreten wir unsere Mandanten vor Zivilgerichten bei Wettbewerbsverstößen, ebenso in einstweiligen Verfügungsverfahren oder bei der Hinterlegung von Schutzschriften. Vor den Verwaltungsgerichten unterstützen wir unsere Mandanten bei der Anfechtung oder Überprüfung von Maßnahmen der Überwachungsbehörden.

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Ansprechpartner
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