Mandat

Opel erzielt Erfolg in Markenstreit vor Europäischem Gerichtshof

Mit seinem Urteil vom 25. Januar 2007 im Rechtsstreit zwischen Opel und dem Spielzeughersteller Autec folgte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Ergebnis in weiten Teilen den von Opel vertretenen Positionen. Opel hatte Autec vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wegen einer unbefugten Benutzung des als Marke geschützten Opel Blitz-Logos auf Spielzeugfahrzeugen des Modells „ASTRA“ verklagt. Das Landgericht hatte das Verfahren ausgesetzt und einige Grundfragen des Markenrechts zur vorherigen Klärung an die oberste Instanz, den Europäischen Gerichtshof, vorgelegt. Im Verfahren vor dem EuGH plädierte zunächst Generalanwalt Colomer in seinen Schlussanträgen vom 9. März 2006 gegen eine Markenverletzung, also zugunsten des Spielzeugherstellers. Während der EuGH in aller Regel den Schlussanträgen der Generalanwälte folgt, tat er dies im vorliegenden Fall nicht: Aus Sicht des EuGH kommt eine Verletzung der Markenrechte von
Opel insbesondere dann in Betracht, wenn die Verbraucher annehmen, dass solche Spielzeugautos von Opel oder jedenfalls von einem autorisierten Lizenznehmer produziert werden. Der EuGH wies zudem – über die Vorlagefragen des Landgerichts hinausgehend – darauf hin, dass eine Verletzung der bekannten Marke von Opel auch denkbar sei, wenn die Spielzeugmodelle von Autec qualitativ eher minderwertig seien und daher den Ruf der bekannten Marke beeinträchtigen könnten.

Vertreter Opel: Dr. Stefan Völker, Gleiss Lutz

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