Mandat

Markenschutz für „Schwäbisch Hall“

Das mit 6,6 Millionen Kunden größte private deutsche Bausparunternehmen, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, hat einen bedeutenden Erfolg vor dem Bundespatentgericht erzielt.

Die Bausparkasse hatte den Slogan „Keiner bringt mehr Menschen in die eigenen vier Wände – Schwäbisch Hall“ als Marke angemeldet. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Markenanmeldung zunächst mit der Begründung zurückgewiesen, der Slogan und die Bezeichnung „Schwäbisch Hall“ (als Name einer Stadt) seien nicht schutzfähig. Daraufhin führte das Unternehmen eine Befragung durch. Diese ergab u. a., dass 74,4 % der allgemeinen Bevölkerung bzw. 79,3 % aktueller oder potenzieller Bausparer die seit 1947 benutzte und berühmte Unternehmens-Kurzbezeichnung „Schwäbisch Hall“ als Hinweis auf das Unternehmen geläufig ist. Die intensiven Werbebemühungen der Bausparkasse und konstant hohe Marktanteile von deutlich über 25 % haben „Schwäbisch Hall“ als Unternehmensbezeichnung bekannt gemacht. Nicht zuletzt aufgrund dieser Bekanntheit entschied das Bundespatentgericht am 14. Juli 2009, dass der Slogan schutzfähig und als deutsche Marke für das Unternehmen zu schützen ist.

Weitergehend stellte das Gericht ausdrücklich fest, dass auch die Bezeichnung „Schwäbisch Hall“ in Alleinstellung die für einen Markenschutz erforderliche Unterscheidungskraft aufweist.

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG wurde von Dr. Stefan Völker (Partner) und Anne Christa Berger (beide Markenrecht, Stuttgart) beraten. Inhouse waren Christoph Flechtner und Thorsten Sudler tätig.

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