Metaverse

Kartellrecht

Das Kartellrecht und die kartellrechtsnahe Regulierung digitaler Märkte bilden auch im Metaverse sowie bei Web3-Anwendungen den Rahmen für das Marktverhalten der verschiedenen Akteure. Aus Unternehmenssicht ist dabei vor allem die Regulierung durch den EU Digital Markets Act und dessen nationale Entsprechungen relevant. Diese Anwendungen stellen auch die kartellrechtliche Compliance mit Blick auf Themen wie Informationsaustausch und kollusives Verhalten zwischen Wettbewerbern auf die Probe.

Wir stehen unseren Mandanten auch in diesen Zukunftsbereichen über die gesamte Bandbreite des Kartellrechts zur Seite. Wir sind dabei bestens vertraut mit den komplexen kartellrechtlichen und technischen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit diesen neuartigen Technologien ergeben. Neben den besonderen Herausforderungen der zunehmenden Regulierung bzw. der kartellrechtlichen Sonderbehandlung digitaler Plattformmärkte, z. B. durch den EU Digital Markets Act oder § 19a GWB, beraten wir unsere Mandanten zum Betrieb und der Nutzung von Metaverse- und Web3-Technologien, insbesondere von sog. Blockchains. Wegen der technisch bedingten Offenheit und Transparenz vieler dieser Lösungen liegt besonderes Augenmerk auf den Themen Informationsaustausch und Kollusion zwischen Wettbewerbern. Ein weiterer Fokus unserer Beratungspraxis liegt auf möglichen Wettbewerbsbeschränkungen und Fragen des Marktmachtmissbrauchs, insbesondere durch Zugangs- bzw. Interoperabilitätsbeschränkungen sowie Kopplungs- und Self-Preferencing-Strategien, vor allem im Kontext digitaler Ökosysteme. Ebenso verfügen wir über umfangreiche Expertise bei der kartellrechtlichen Einordnung marktrelevanter Daten und Datencluster sowie bei der Begleitung von Standardisierungsvorhaben.

Unsere Mandanten profitieren zudem von unserer großen Erfahrung bei der Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen und Joint Ventures bei der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt sowie bei der Koordinierung komplexer internationaler Transaktionen. Dabei haben wir auch Web3-spezifische Themen wie die Verschmelzung von Blockchains (sog. Chainmerger) sowie Kontrollveränderungen und Aufspaltungen von Blockchains (bspw. durch Hard- und Softforks) fest im Blick. Wir verfügen zudem über große Erfahrung bei der rechtlichen Einordnung nicht-marktanteilsbezogener Wettbewerbsparameter wie Netzwerkeffekte, Daten oder komplementäre Produkte innerhalb digitaler Ökosysteme sowie Fragen des Innovationswettbewerbs. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Beratungsansatz, der insbesondere auch regulatorische sowie arbeits- und datenschutzrechtliche Bezüge berücksichtig. Darüber hinaus erarbeiten wir maßgeschneiderte Compliance-Konzepte, insbesondere Compliance-by-Design-Lösungen, die unseren Mandanten helfen, kartellrechtliche Risiken zu minimieren.